07.05.2010 | 13:21

LR Heuras zum Nachtverkehrsangebot in Niederösterreich

„Nachtbus hat sich in 65 Gemeinden sehr gut bewährt"

Es gehe dem Land Niederösterreich darum, in der Nacht die Jugendlichen sicher nach Hause zu bringen, meinte heute, 7. Mai, Landesrat Mag. Johann Heuras bei einer Pressekonferenz in St. Pölten über die Nachtverkehrsangebote in Niederösterreich. Aufgabe sei es, den Eltern und Jugendlichen die Sicherheit zu geben, eine Verkehrsverbindung in Anspruch nehmen zu können, die einen verlässlich in der Nacht fast vor die Haustüre bringt. Das Land Niederösterreich unterstütze Nachtbus, Nachtbahn und Nachttaxi mit Förderungen von 390.000 Euro im Jahr 2010. Niederösterreich sei mit diesen Einrichtungen auf dem richtigen Weg, wobei die jeweils angebotene Möglichkeit von den regionalen Rahmenbedingungen abhänge.

Der Wunsch nach einem Nachtverkehr in einer Region, müsse aber von der Jugend in der Gemeinde selbst kommen, so Heuras. „Die Ideen, Wünsche und Bedürfnisse der Jugendlichen werden dann von Experten des Landes im Hinblick auf die Umsetzbarkeit diskutiert." Ziel des Landes Niederösterreich sei es, einen attraktiven und kostengünstigen Nachtverkehr anzubieten, wodurch auch die Mobilität der Jugend erhöht werde.

In mittlerweile 65 niederösterreichischen Gemeinden haben sich die Nachtbusse sehr gut bewährt. Als erfolgreiches Beispiel hob der Landesrat insbesondere das Nachttaxi für den Bezirk Amstetten hervor. Das Projekt, das auf Gutscheinen aufbaut, die zu einem Sonderpreis im Gemeindeamt gekauft werden können, habe zum einen dazu geführt, dass den Jugendlichen ein hohes Maß an Sicherheit garantiert, und zum anderen der Wunsch vieler Jugendlicher erfüllt werde, nachts, vor allem am Wochenende, sicher und günstig nach Hause zu kommen.

Nähere Informationen: Büro LR Heuras, Telefon 02742/9005-12324.

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung