03.05.2010 | 15:56

Sitzung der Landes-Hauptwahlbehörde

Über Anfechtungen in fünf Gemeinden entschieden

Die Landes-Hauptwahlbehörde hat in ihrer heute, 3. Mai, abgehaltenen Sitzung über Anfechtungen der Gemeinderatswahlen in fünf Gemeinden entschieden.

Nach eingehender Erörterung der Sachlage und der gesetzlichen Grundlagen sind die Wahlanfechtungen in folgenden Gemeinden nach Durchführung von Zeugeneinvernahmen und der Durchsicht von Stimmzetteln auf zutreffende Bewertung einstimmig abgewiesen worden: Aderklaa, Gmünd, Hollabrunn und Wienerwald.

Die Abweisungen erfolgten, weil die in den Beschwerden vorgebrachten Wahlanfechtungsgründe nicht erwiesen werden konnten bzw. festgestellte Rechtswidrigkeiten des Wahlverfahrens auf das Wahlergebnis nicht von Einfluss waren.

Der Wahlanfechtung Biedermannsdorf wurde stattgegeben und die Wiederholung der Wahl in den Wahlsprengeln I und III ab Kundmachung der Wahlvorschläge verfügt. Ausschlaggebend für die Stattgebung war der Umstand, dass im Wahlsprengel I die Ursache der festgestellten Differenz zwischen der Zahl der im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Wähler und der Anzahl der abgegebenen Stimmen nicht nachvollzogen werden konnte. Im Sprengel III konnte nicht mehr nachvollzogen werden, wie es zur Zusammenheftung von einem amtlichen und drei nichtamtlichen, auf Kandidaten verschiedener Parteien lautenden Stimmzettel gekommen ist. Diese Umstände waren auf das Wahlergebnis (Zuweisung der Mandate) von Einfluss.

Den Termin für die Wiederholungswahl wird die NÖ Landesregierung demnächst festsetzen.

 

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