17.03.2010 | 13:23

Mindestsicherung startet in Niederösterreich mit 1. September

Mikl-Leitner: „Keine Hängematte, sondern Sprungbrett in die Beschäftigung"

Bei einem Pressegespräch in St. Pölten informierte Landesrätin Mag. Johanna Mikl-Leitner heute, 17. März, über den Start der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Niederösterreich. „Die Bundesregierung hat gestern im Ministerrat die bedarfsorientierte Mindestsicherung beschlossen", sagte Mikl-Leitner. Niederösterreich habe sich auf die Umsetzung der Mindestsicherung bestens vorbereitet, und das Gesetz werde wie geplant mit 1. September in Niederösterreich in Kraft treten. Ein entsprechender Initiativantrag werde bereits bei der nächsten Landtagssitzung eingebracht.  

„Die Mindestsicherung beträgt monatlich 744 Euro netto für Einzelpersonen und 1.116 Euro für Paare. Für jedes weitere Kind kommen in Niederösterreich 171,10 Euro hinzu, in anderen Bundesländern sind es hingegen nur 134 Euro pro Kind", so die Landesrätin. Die Kosten für die Mindestsicherung belaufen sich für das Landesbudget auf 33,5 Millionen Euro, was eine Steigerung von 2 Millionen Euro im Vergleich zur bisherigen Sozialhilfe bringt, sagte Mikl-Leitner. Die Mindestsicherung werde jährlich zwölf Mal ausbezahlt, erinnerte die Landesrätin insbesondere an die Mindestrentner, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben und nicht weniger Pension bekommen dürften als die Empfänger der Mindestsicherung. 

Zum allfälligen Missbrauch meinte die Landesrätin, der Bezug der Mindestsicherung sei an die Bereitschaft geknüpft, arbeitswillig zu sein. Wer sich weigere, eine Arbeit anzunehmen, müsse mit Leistungsreduktion bzw. Streichung des Anspruchs rechnen. „Die Mindestsicherung ist keine Hängematte, sondern muss ein Sprungbrett in die Beschäftigung sein", so Mikl-Leitner. Die Missbrauchskontrolle der Mindestsicherung obliege der Fachabteilung beim Amt der NÖ Landesregierung bzw. den Bezirksverwaltungsbehörden. Ziel sei es, die Bezieher der Mindestsicherung möglichst rasch in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Daher werde die Mindestsicherung, die eine Überbrückungshilfe und keine langjährige Unterstützung sei, in Niederösterreich immer nur zeitlich befristet auf sechs Monate ausbezahlt.

Im Zuge der Pressekonferenz ging Mikl-Leitner auch auf den Wegfall des Regressanspruchs ein: „Die Mindestsicherung muss nicht zurückbezahlt werden, da dies die Menschen eher davon abhält, wieder eine Arbeit anzunehmen", meinte Mikl-Leitner. Im Zusammenhang mit dem Start der Mindestsicherung sei auch eine enge Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) geplant, da über das Programm „Mosaik" insgesamt 400 Bezieher der Mindestsicherung in den Arbeitsprozess integriert werden sollen.

Nähere Informationen: Büro LR Mikl-Leitner, Mag. Susanne Schiller, Telefon 02742/9005-12626, e-mail susanne.schiller@noel.gv.at.  

 

 

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