03.02.2010 | 11:10

Bohuslav zur Skisicherheit in Niederösterreich

„Skihelme können vor Verletzungen schützen"

Beim NÖ Aktionstag zur Skisicherheit, der kürzlich am Semmering stattfand, haben viele Snowboarder und Skifahrer die Möglichkeit genutzt, ihre Geschwindigkeit zu messen und zu sehen, wie lange sie für ihren Bremsweg brauchen. „Es wird in Niederösterreich viel in moderne Liftanlagen und tolle Pisten investiert", meinte Landesrätin Dr. Petra Bohuslav, die auch betonte: „Tüchtige Skischulen leisten großartige Arbeit. Aber Unfälle auf den Pisten können diese Freude sehr rasch stoppen. Darum sollten wir mit Köpfchen fahren und diesen auch mit einem Skihelm schützen." Der Aktionstag wurde in Kooperation mit dem Land Niederösterreich, dem Kuratorium für Verkehrssicherheit und dem ÖAMTC durchgeführt.

Jedes Jahr erleiden rund 86.000 Wintersportler auf Österreichs Pisten einen Unfall. Über 60.000 verletzen sich sogar so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Die häufigsten Unfallursachen sind überhöhte Geschwindigkeit, Selbstüberschätzung und Fahrfehler. Jeder zweite Skifahrer ist mit einer falsch eingestellten Bindung unterwegs. Nur zwei Drittel der heimischen Skifahrer und Snowboarder haben etwas von Pistenregeln gehört.

Die wichtigsten Verhaltensregeln lauten: Bei einem Unfall gibt es eine Anhalte- und Ausweispflicht, bei der Abfahrt muss der Schnellere dem Langsameren Vorrang gewähren. Zudem soll man unterhalb einer stehenden Gruppe abschwingen, um keinen Zusammenstoß zu riskieren und womöglich einen „Dominoeffekt" auszulösen. Regelmäßig Pausen einlegen, auf gekennzeichneten Pisten bleiben, nicht an unübersichtlichen Stellen stehen bleiben, den Liftbügel erst im gekennzeichneten Ausstiegsbereich öffnen, nur auf Sicht und kontrolliert fahren, den Helm aufsetzen sowie vor der Abfahrt aufwärmen sind die weiteren FIS-Pistenregeln.

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung