06.11.2009 | 00:42

Impfung gegen „Neue Grippe" ab nächster Woche

Impfstellen in Bezirkshauptmannschaften und Magistraten eingerichtet

Ab kommender Woche können sich auch in Niederösterreich alle Impfwilligen gegen die „Neue Grippe" (H1N1-Virus) impfen lassen. Zur Impfung mitzubringen sind neben 4,90 Euro bzw. 8 Euro bei Nicht-Versicherten die e-Card sowie der Impfpass. Schwangere Frauen, die sich impfen lassen möchten, sollen außerdem ihren Mutter-Kind-Pass mitbringen. Die Impfstellen sind in den 21 niederösterreichischen Bezirkshauptmannschaften sowie in den Magistraten der vier Statutarstädte untergebracht. Nähere Informationen dazu - wie etwa die genaue Adresse der Impfstellen oder auch die Impfzeiten - sind unter www.noe.gv.at/neuegrippe zu finden. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat unter der Nummer +43 (0) 50899 - 6100 auch eine entsprechende Telefon-Hotline eingerichtet.

In Österreich kommt gegen die „Neue Grippe" die Arzneispezialität „Celvapan" zum Einsatz; die Zulassung erfolgte am 6. Oktober dieses Jahres. Zur Erreichung eines vollen Impfschutzes sind gemäß der aktuellen Zulassungsbedingungen zwei Teilimpfungen in einem Mindestabstand von drei Wochen erforderlich.

Für Berufstätige in Gesundheitseinrichtungen ist die Impfung bereits seit dem 27. Oktober über den jeweiligen Dienstgeber erhältlich. Ab der kommenden Woche können sich in den jeweiligen Impfzentren nun auch vorwiegend Risikogruppen impfen lassen. Zu diesen zählen laut dem Bundesministerium für Gesundheit erstens Personen ab dem sechsten Lebensmonat bzw. bis zum 49. Lebensjahr, die gewisse Grunderkrankungen haben. Zu diesen Grunderkrankungen zählen chronische Krankheiten des Atmungs- und Herzkreislaufsystems, chronische neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen, andere Grundkrankheiten, die die Immunität schwächen oder die Atmungsfunktion beeinträchtigen, chronische Stoffwechselerkrankungen, chronische Leber- und Nierenerkrankungen, Immunsystemschwäche sowie Krebserkrankungen. Zweitens gehören zu besagter Risikogruppe Schwangere ab der 15. Schwangerschaftswoche, drittens enge Familienangehörige und Betreuungspersonen von Kindern unter sechs Monaten mit den erwähnten Grunderkrankungen. Generell erfolgt die Impfung stets auf freiwilliger Basis. Die Durchführung der Impfung selbst wird von den Landessanitätsdirektionen in Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungen organisiert.

Nähere Informationen: www.noe.gv.at/neuegrippe, http://www.bmg.gv.at/, http://www.ages.at/, http://www.emea.europa.eu/.

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