In der heutigen Regierungssitzung wurde beschlossen, dass dem Landtag eine Novelle des NÖ Sozialhilfegesetzes vorgelegt wird. Gegenstand der Novelle ist die Änderung der Berechnung der Fahrtkostenzuschüsse, die Eltern von behinderten Kindern erhalten, wenn sie ihre Kinder zum Kindergarten oder zur Schule bringen. „Wir wissen, dass gerade der Fahrtweg für behinderte Kinder zum Kindergarten oder zur Schule besondere Herausforderungen mit sich bringt. Dies soll nun mit einer neuen Berechnung der Fahrtkostenzuschüsse an die Eltern abgegolten werden", so Sozial-Landesrätin Mag. Johanna Mikl-Leitner.
Der derzeitige Zuschuss berechnet sich aus der Höhe des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels. „Da viele Eltern behinderte Kinder mit dem Auto zur Bildungseinrichtung bringen, soll nun die neue Novelle in Kraft treten, die vorsieht, dass sich die Zuschussberechnung auf die tatsächlich gefahrenen Kilometer und somit auf das amtliche Kilometergeld beziehen soll", so Mikl-Leitner.
Die Rückmeldungen der zuständigen Vertretungen sind sehr positiv ausgefallen. Die Novelle soll mit 1. September 2009 in Kraft treten.
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