07.05.2009 | 14:25

8 Millionen Euro für Siedlungswasserwirtschaft

Pernkopf: Sicherung von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft

In der heutigen Kuratoriumssitzung wurden für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen von Gemeinden, Verbänden und Genossenschaften Förderungen von insgesamt rund 8 Millionen Euro beschlossen. Mit diesen Mitteln wird im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft ein Investitionsvolumen von ca. 73 Millionen Euro ausgelöst.

„Durch diese Genehmigungen werden im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft an die 1.000 Arbeitsplätze gesichert, was in der derzeitigen Wirtschaftssituation einen wesentlichen Impuls für die Bauwirtschaft in Niederösterreich darstellt", betont dazu Umwelt-Landesrat Dr. Stephan Pernkopf.

Für 80 errichtete Einzelanlagen im Wasser- und Abwasserbereich wurden Pauschalförderungen in der Höhe von 344.544 Euro zugesagt, die Gesamtinvestitionen von 946.348 Euro auslösen. Die Anlagen befinden sich vor allem im ländlichen Raum und stellen eine nachhaltige Sicherung von Infrastrukturmaßnahmen in diesem Bereich dar.

Einen wesentlichen Punkt der Sitzung stellte auch die Genehmigung der Förderungsrichtlinien 2009 der Siedlungswasserwirtschaft und Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber und Wettbewerbsteilnehmer dar. Mit den adaptierten Förderungsrichtlinien für Siedlungswasserwirtschaft wird nunmehr die Förderung von Sonderkatastrophenschutzplänen für Hochwasser von Gemeinden ermöglicht. Gemeinden sollen bei der Erstellung von aufeinander abgestimmten Katastrophenschutzplänen im Hochwasserfall, bei der eine gemeindeübergreifende Koordinierung von Einsatzkräften in einem Flussgebiet bzw. -abschnitt erforderlich ist, fachlich und finanziell unterstützt werden.

Neu ausgearbeitet und beschlossen wurden auch die Förderungsrichtlinien der Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber und Wettbewerbsteilnehmer, die in Kombination mit den geltenden Richtlinien des Bundes eine Umsetzung von gewässerökologischen Maßnahmen ermöglichen. Vor allem sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit für die Fischwanderung gefördert werden.

Für die Gemeinden wird die Gesamtförderung der genannten Maßnahmen in der Regel 90 Prozent der gesetzten Investitionen, davon zu 30 Prozent durch Mittel des NÖ Wasserwirtschaftsfonds, betragen. Für Wettbewerbsteilnehmer wie z. B. Kraftwerksbetreiber wird die zu erwartende Gesamtförderung zwischen 25 und 55 Prozent betragen, wovon aus Mitteln des NÖ Wasserwirtschaftsfonds bis zu 25 Prozent zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen: Büro LR Pernkopf, Klaus Luif, e-mail klaus.luif@noel.gv.at, Telefon 02742/9005-12705.

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