19.03.2009 | 10:06

Landesverwaltungsgerichte: Experten diskutierten Auswirkungen

Berücksichtigung der Bürgerinteressen für Präsident Penz ein besonderes Anliegen

Die Verfahren sollen beschleunigt und der Verwaltungsgerichtshof entlastet werden. Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung sieht deshalb u. a. die Errichtung von Landesverwaltungsgerichten vor, die als einzige Berufungsinstanz und grundsätzlich durch Einzelrichter in der Sache selbst über Berufungen entscheiden sollen. Experten wie Univ.Prof. Christoph Grabenwarter, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, Herwig van Staa, Präsident des Tiroler Landtages, und Helmut Mödlhammer, Präsident des Österreichischen Gemeindebundes, diskutierten am Mittwoch, 18. März, auf Einladung von Landtagspräsident Hans Penz dieses Thema in St. Pölten.

Präsident Penz bekennt sich grundsätzlich zur Einführung einer Landesverwaltungsgerichtsbarkeit. Die bisher vorliegenden Konzepte müssen für den Landtagspräsidenten aus demokratiepolitischer und rechtsstaatlicher Sicht sowie vor allem aus der Sicht der Bürgerinteressen aber noch intensiv diskutiert werden.

Grabenwarter erläutete aus der Sicht des Verfassungsexperten die derzeitige Situation und ist der Ansicht, dass die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Rechtsstaatlichkeit ist. Das Rechtsschutzgefüge sei zwar in Schieflage geraten, man sollte sich dennoch die Zeit nehmen für eine „konzentrierte Diskussion". Das Ergebnis müsse ein Gesamtkonzept sein.

Wenn in Zukunft anstelle der Landesregierung Landesverwaltungsgerichte als Berufungsbehörden entscheiden, dann sollte es, so Herwig van Staa, in diesen Entscheidungen keinen weiteren Instanzenzug geben. Eine wichtige Grundlage dafür: klare Zuständigkeiten der Länder und klare Zuständigkeiten des Bundes. Auch die Mehrkosten für die Länder seien derzeit noch nicht absehbar.

Für Mödlhammer darf mit der geplanten Errichtung von Landesverwaltungsgerichten die Gemeindautonomie keinesfalls in Frage gestellt werden. Auch die Entscheidungsbefugnisse der Gemeindeorgane müssen gewährleistet werden.

Das Plenum des Landtagssaales war nahezu bis auf den letzten Platz gefüllt. Unter den Teilnehmern aus ganz Österreich befanden sich neben Juristen und Verfassungsexperten auch Mandatare aller Parteien und Verwaltungsbeamte.

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