15.12.2008 | 10:26

Tipps zum umweltfreundlichen Winterdienst

„die umweltberatung" und die NÖ Arbeiterkammer informieren

Schnee und Glatteis sorgen im Winter auf Gehsteigen und Gehwegen immer wieder für gefährliche Situationen. Um die gesetzlichen Haftungsfragen für Hausmeister, Hausbesitzer und Gemeinden aufzuzeigen sowie die Suche nach möglichst umweltschonenden Methoden im Umgang mit Eis und Schnee zu erleichtern, haben „die umweltberatung" und die NÖ Arbeiterkammer die Publikation „Wegweiser: Winterdienst" sowie das Informationsblatt „Eis und Schnee" zusammengestellt. In den Broschüren gibt es allgemeine Empfehlungen rund um die Schneeräumung, das Streuen von Salzen und zum Fahrverhalten.

Die Straßenverkehrsordnung legt fest, dass die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten dafür sorgen müssen, dass Gehsteige, Gehwege und dazugehörige Stiegenanlagen entlang des gesamten Grundstücks von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Glatteis gesäubert bzw. gestreut sind. Die Eigentümer müssen auch dafür sorgen, dass Schneewechten oder Eisbildungen von Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Durch die Arbeiten dürfen die Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn notwendig, sind gefährliche Stellen abzuschranken oder sonst in geeigneter Weise zu kennzeichnen.

Auf den Autobahnen ist das rasche Salzen eine wichtige Unfallvorsorge. Gesalzen wird aber auch auf anderen Straßen, Gehsteigen und Hauseingängen. In den Städten leiden Haustiere genauso darunter wie Ziersträucher und Alleebäume. Ein durch Salzstreuung geschädigter Baum braucht mehr als sechs Jahre, um sich wieder zu erholen. Auch außerhalb der Stadt ist der Einfluss der Salzstreuung durch stark erhöhte Chloridwerte im Grundwasser zu erkennen, was oft zur Sperrung von Trinkwasserbrunnen führt.

Nähere Informationen und Bestellung: „die umweltberatung" Niederösterreich, Telefon 02742/718 29, NÖ Arbeiterkammer, Telefon 05/7171-1616. Der Folder „Eis und Schnee" steht auch auf www.umweltberatung.at zum kostenlosen downloaden bereit.

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