In der heutigen Sitzung der NÖ Landesregierung wurde der gesamte Bereich „Wohnen für geistig und mehrfach beeinträchtige Menschen" in einer neuen Richtlinie geregelt. „Hier geht es darum, einen genauen Schlüssel für die verschiedenen Betreuungsformen sowie die jeweiligen Betreuungsstunden zu den einzelnen Wohnformen festzulegen", erklärt Landesrätin Mag. Johanna Mikl-Leitner.
Diese Richtlinie regelt darüber hinaus auch die Personalerfordernisse in den jeweiligen Wohneinrichtungen und Berechnungen der vom Land Niederösterreich zu leistenden Kostenentgelte. Das Land nimmt für die Verbesserungen im Sinne der geistig und mehrfach beinträchtigten Menschen drei Millionen Euro in die Hand.
„Ziel dieser neuen Richtlinie ist es, auf die jeweiligen und individuellen Bedürfnisse von behinderten Menschen punktgenau und zweckmäßig reagieren zu können", so Mikl-Leitner.
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