09.09.2008 | 16:59

Siegerehrung „Blühendes Niederösterreich 2008"

Berndorf, Pottenbrunn, Biberbach, Hornsburg schönsten Blumenorte

Im Beisein von Landesrat Mag. Wolfgang Sobotka wurden heute, Dienstag, 9. September, in St. Pölten bereits zum 40. Mal die Sieger von „Blühendes Niederösterreich" geehrt.

Berndorf, Pottenbrunn, Biberbach und Hornsburg sind im Jahr 2008 die schönsten Blumengemeinden in Niederösterreich. Sieger der Gruppe I (Orte bis 800 EinwohnerInnen) war Biberbach vor Lichtenegg und Neuruppersdorf, Sieger der Gruppe II (Orte von 800 bis 3.000 EinwohnerInnen) war Pottenbrunn  (Katastralgemeinde von St. Pölten) vor Rabenstein an der Pielach und Lassee. Die Gruppe III (Kommunen über 3.000 EinwohnerInnen) gewann Berndorf vor Zwettl und Traiskirchen, bei den Kleinstgemeinden siegte Hornsburg vor Sallingstadt und Nesselstauden-Geyersberg (Katastralgemeinde von Bergern im Dunkelsteinerwald).

Den Ehrenpreis gewann die Gemeinde Prigglitz, den Sonderpreis für Gartengestalter nahm St. Marein (Katastralgemeinde von Brunn an der Wild), den Sonderpreis für Friedhofsgärtner Pöggstall entgegen. Ein Fotowettbewerb, bei dem die BesitzerInnen der schönsten blumengeschmückten Bauernhöfe ausgezeichnet wurden, war ebenfalls Teil dieses Landesbewerbes.

Diese Aktion habe in den 40 Jahren ihres Bestehens für die Menschen in Niederösterreich ungeheuer viel bewegt: BewohnerInnen auch der kleinsten Gemeinde hätten sich um ihr eigenes Zuhause als „öffentliches Wohnzimmer" bemüht, betonte Sobotka. Die Gärtner seien dabei die Drehscheibe für die nachhaltige Gestaltung der Gartenkultur gewesen. Dazu komme noch, so Sobotka, die bedeutende regionale Wertschöpfung.

Der Wettbewerb „Blühendes Niederösterreich", an dem 80 Gemeinden teilnahmen, wird von der Landes-Landwirtschaftskammer, der Abteilung Tourismus beim Amt der NÖ Landesregierung und der Wirtschaftskammer Niederösterreich durchgeführt. Grundgedanke dieser Aktion ist es, die Dörfer und Städte Niederösterreichs zu verschönern und den Gemeinschaftsgeist der Menschen zu fördern. Dabei werden der Gesamteindruck, öffentliche Grünanlagen und Einrichtungen sowie die Grüngestaltung und der Blumenschmuck an privaten Häusern und in Gärten bewertet.

 

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