05.09.2008 | 11:08

„Taffaschlucht" in Horn zum Naturdenkmal erklärt

Die Bezirkshauptmannschaft Horn erklärte kürzlich in der Katastralgemeinde Horn ein über 16.000 Quadratmeter großes Grundstück zum Naturdenkmal. Dieses Naturdenkmal trägt den Namen „Taffaschlucht" und verbindet die Riedenburgstraße mit der Niederung der Taffa, einem Nebenfluss des Kamps.

Das Grundstück hat zwei Teilflächen: Der obere Teil beginnt bei der Riedenburgstraße und ist deutlich trockener. Hier wachsen Eichen und Hainbuchen, aber auch (weniger erfreulich) Robinien. Die Bäume weisen in den Kronen teilweise einen - aus Naturschutzgründen interessanten - Totholzanteil auf. Hier wird die Holznutzung vom Eingriffsverbot soweit ausgenommen, dass man das Herausschneiden z. B. von Robinien und Flieder erlaubt.

Der andere Teil ist ein Relikt der so genannten Taffaschlucht: Hier ist Hangwald erhalten geblieben; Ahorn und Esche sind hier dominante Arten, aber auch Eiche und Hainbuche sind vorhanden. Die forstliche Nutzung beschränkt sich hier auf die Entfernung jener Bäume oder Baumteile, die die Taffa überragen und beim Hineinstürzen zu Verklausungen führen können. Neupflanzen wie Robinien und Flieder können auch hier entfernt werden.

Weitere Informationen: e-mail mailto:umwelt.bhho@noe.gv.at.

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung