02.09.2008 | 15:15

Umweltverträglichkeitsprüfung für ein neues Kernkraftwerk in Temelin läuft an

Unterlagen auf Landeshomepage abrufbar

Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen Unterlagen für ein Vorhaben zur Errichtung eines zusätzlichen neuen Kernkraftwerkes mit einer Leistung von bis zu 3400 MW am Standort des bereits bestehenden Kernkraftwerkes Temelin übermittelt.

Da erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt Österreichs nicht auszuschließen sind, hat Österreich erklärt, am Verfahren teilzunehmen.

Zweck des Verfahrens in diesem Stadium des Vorverfahrens ist es insbesondere festzustellen, welchen Inhalt die später von der Projektwerberin beizubringende Dokumentation der Umweltverträglichkeit haben soll.

Die Anzeige des Vorhabens in deutscher und tschechischer Sprache liegt bis 18. September 2008 beim Amt der NÖ Landesregierung, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Abteilung Umweltrecht (RU4), auf.

Die Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der NÖ Landesregierung, www.noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht-aktuell.html abrufbar.

Zum Vorhaben kann jedermann während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die NÖ Landesregierung richten, die an die tschechische Behörde weiter geleitet werden.

 

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