24.06.2008 | 15:02

Sozialhilfegesetz-Novelle sichert Qualität der Übergangspflege

Mikl-Leitner: Verbesserter Zugang zur Rehabilitation

Das Land Niederösterreich setzt ein neues und weitreichendes Konzept zur Übergangspflege, also rehabilitativen Pflege und Betreuung, von pflegebedürftigen Patienten um. Diese neue Form von Übergangspflege wurde im Rahmen der heutigen Regierungssitzung beschlossen, informiert Landesrätin Mag. Johanna Mikl-Leitner.

Die Übergangspflege ist eine Überbrückungshilfe nach einer Akutbehandlung im Krankenhaus und vor der Rückkehr in das eigene Zuhause für Patienten, die einer speziellen therapeutischen Behandlung, Rehabilitation und Remobilitation bedürfen. „Mit dem Konzept der Übergangspflege wird gewährleistet, dass alle Patienten, die eine Rehabilitation nach einer Operation oder Behandlung im Krankenhaus benötigen, diese rasch, unbürokratisch und ohne Wartezeiten in Anspruch nehmen können", so Mikl-Leitner.

Mit der heute in der Sitzung der NÖ Landesregierung beschlossenen Landtagsvorlage werden klar definierte Qualitätsstandards hinsichtlich baulicher Anforderungen und auch therapeutischer Pflege und Betreuung vorgegeben.

„Durch die Neuregelung wird die Kurzzeitunterbringung, insbesondere Übergangspflegeplätze bzw. Kurzzeitpflegeplätze, einer sozialbehördlichen Errichtungs- und Betriebsbewilligung unterzogen", erklärt Mikl-Leitner. „Wir garantieren hochqualitative Pflege durch professionell geschulte Therapeuten, denn gerade dem Bereich der Physio- und Ergotherapie wird hier besonderes Augenmerk zukommen."

Das Modell der Übergangspflege wird in einem zweistufigen Ausbauprogramm umgesetzt. Gestartet wird noch heuer, der Endausbau soll 2011 abgeschlossen sein. Ziel dieses Ausbauprogramms ist es, die Übergangspflege flächendeckend in ganz Niederösterreich anzubieten. 

 

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