26.05.2008 | 13:44

Konsumentenschutz in Niederösterreich

Leitner, Staudinger: Nachfrage steigt laufend

Das Thema Konsumentenschutz stand heute, Montag, 26. Mai, im Mittelpunkt eines Pressegesprächs mit Landeshauptmannstellvertreter Dr. Josef Leitner und AKNÖ-Präsident Josef Staudinger. Die Arbeiterkammer NÖ habe sich in Jahrzehnten einen guten Ruf erarbeitet, diesen gelte es weiter auszubauen, so Leitner. Als ein Beispiel nannte er den weiteren Ausbau der Konsumentenstammtische in allen Bezirken Niederösterreichs. Auch solle eine Konsumentenschutzplakette jene Betriebe belohnen, die als besonders konsumentenfreundlich gelten. Leitner forderte auch eine Entlastung der PendlerInnen aufgrund der hohen Treibstoffpreise, und zwar rund 500 Millionen Mehreinnahmen an Umsatzsteuer als nicht zu erwartende Geldquelle. Auch die Zahl der unseriösen Internet-Anbieter steige ständig. Enorme Schwierigkeiten ortete Leitner auch bei den Finanzdienstleistern, die die Anleger oft nicht über die vorhandenen Risiken aufklären.

Im Jahr 2007, so Staudinger, hätten die BeraterInnen der AKNÖ 1.197.712,05 Euro für die niederösterreichischen KonsumentenInnen erkämpft. In diesem Jahr wurden 92.498 Anfragen an die AKNÖ-Konsumentenberatung gerichtet. Davon sind 22.500 über den Verein „Pro Konsument" abgewickelt worden. „Die Nachfrage nach Leistungen für nicht kammerzugehörige KonsumentInnen steigt kontinuierlich", merkte hier Staudinger an. Mit 1.792 Anfragen sei das Bauen auch 2007 der „Dauerbrenner" in der Konsumentenschutzabteilung der AKNÖ gewesen. Gerade beim Bauen sei das Durchsetzen von Gewährleistungsansprüchen wegen der meist hohen Streitwerte und der Kosten für Sachverständige besonders schwierig. Auch sei die derzeitige Rechtslage bei einem Konkurs eines Unternehmens unbefriedigend, sagte Staudinger, besonders dann, wenn die KonsumentInnen eine Anzahlung leisteten. Werde nämlich über ein Unternehmen ein Konkurs eröffnet, seien die KonsumentInnen weiter an den Vertrag gebunden. Entscheidet dann der Masseverwalter, den Vertrag nicht zu erfüllen, so hätten die KundInnen keinen Anspruch auf volle Rückerstattung der Anzahlungen, sondern würden als Gläubiger nur die Konkursquote, in vielen Fällen nur 3 oder 4 Prozent, zurückerhalten.

 

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