04.04.2008 | 11:49

Neues auf der Homepage der Patientenanwaltschaft

Der Weg zum Patientenverfügungsgesetz als Schwerpunkt

Die Anwendung von nicht zugelassenen Arzneimitteln, der Weg zum österreichischen Patientenverfügungsgesetz und eine neue Publikation zur Patientensicherheit sind die aktuellen Beiträge auf der Homepage der NÖ Patientenanwaltschaft unter www.patientenanwalt.com/.

Rechtsanwältin Maria-Luise Plank beschäftigt sich in ihrem Artikel mit der Anwendung eines nicht zugelassenen Arzneimittels oder eines Arzneimittels in einer veränderten Zusammensetzung. Dieser so genannte „Off-Label-Use" ist, obwohl das Arzneimittelgesetz solche Fälle vermeiden will, nicht generell verboten. Patienten, die an einer zu Invalidität führenden chronischen oder schweren Krankheit leiden, können bei nicht zufriedenstellendem therapeutischem Erfolg ein noch nicht zugelassenes Arzneimittel erhalten. Dies ist nur dann erlaubt, wenn ein positiver Krankheitsverlauf mit einer zugelassenen Arzneispezialität nach dem Stand der Wissenschaft voraussichtlich nicht erreicht werden kann.

Leena Pelttari-Stachl, Geschäftsführerin des Dachverbandes „Hospiz Österreich", schreibt in ihrem Beitrag, wie das österreichische Patientenverfügungsgesetz nach einem langen Diskussionsprozess am 1. Juni 2006 in Kraft getreten ist. So haben laut Pelttari-Stachl die Fortschritte der modernen Medizin neben großen Hoffnungen auch Ängste in der Bevölkerung geweckt. Viele Menschen befürchten, in einer Zeit schwerer Krankheit ärztlichen Entscheidungen „ausgeliefert" zu sein. Dadurch hat sich auch ein Raum für neue Patienten-Entscheidungen eröffnet. Die daraus entstandene Patientenverfügung verfolgt die Überlegung, dass jeder entscheidungsfähige Patient das Recht haben soll, Einfluss auf seine zukünftige medizinische Behandlung zu nehmen und lebenserhaltende Maßnahmen auch ablehnen darf.

In der neuen Publikation „Aus Fehlern lernen" des Aktionsbündnisses Patientensicherheit schildern 17 Autorinnen und Autoren aus ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Berufen komplizierte Situationen, in denen ihnen bei ihrer Tätigkeit Fehler unterlaufen sind. In einem eigenen Methodenteil werden Behandlungsfehlerfälle einer exemplarischen Ursachenanalyse unterzogen. Auf der Homepage http://www.aktionsbuendnis-patientensicherheit.de/ steht die Broschüre zum download bereit.   

Unter dem Link „Wissenswertes & Tätigkeitsberichte" wird u. a. das Buch „Fehldiagnose Frau - Wie Krankheiten und Symptome sich bei Frauen anders zeigen" der Autorin Anna Maria Dieplinger vorgestellt. Darüber hinaus gibt es auf der Homepage aktuelle Informationen über Aktivitäten und Ereignisse in der NÖ Patientenanwaltschaft. Abgerundet wird das Angebot durch Veranstaltungshinweise der Patientenanwaltschaft, Literaturtipps und wichtige Links.

Nähere Informationen: NÖ Patientenanwaltschaft, Telefon 02742/9005-15575, www.patientenanwaltschaft.com/.

 

 

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung