27.03.2008 | 09:45

Bachinger: Pflichtversicherung reformieren statt abschaffen

NÖ Patientenanwalt kritisiert ÖAK-Forderung

Kopfschütteln lösen die jüngsten Vorschläge der Ärztekammer zur Gesundheitsreform beim NÖ Patientenanwalt Gerald Bachinger aus. „Ein schon vor Jahren zurecht abgelegtes Konzept jetzt wieder aus der Schublade hervorzuholen und als der Weisheit letzter Schluss zu präsentieren, kann keinesfalls ein ernst gemeinter Beitrag zur aktuellen Diskussion sein."

Die Ärztekammer fordert nach deutschem Vorbild eine „Versicherungspflicht statt einer Pflichtversicherung", also die freie Wahl der Krankenkassen und damit Wettbewerb. Bachinger: „Gerade Deutschland zeigt, dass dieses System ein Fehlschlag ist: Die Kassen gehorchen nur noch den Gesetzen des Marktes, umwerben ausschließlich junge und gesunde Menschen und streichen zwecks Gewinnmaximierung gesundheitsfördernde Maßnahmen. Eingespart wurde nur eine geringe Zahl der Versicherungsträger, die Kosten für Verwaltung, Personal und Werbung und damit auch die Beiträge der Versicherten sind sogar noch gestiegen."

Ein solches System bedeute das Ende der Solidargemeinschaft, in der auch einkommensschwache und chronisch kranke Menschen sowie Mehrkindfamilien eine gute und leistbare Aussicht auf bestmögliche medizinische Versorgung haben.

Der NÖ Patientenanwalt, er ist Mitglied einer unabhängigen Expertenkommission zur Gesundheitsreform im Gesundheitsministerium, schlägt stattdessen unter anderem eine tiefgreifende Reform des bestehenden Pflichtversicherungssystems vor: „37 öffentliche Krankenkassen und Fürsorgeanstalten sind ein Luxus, den sich Österreich einfach nicht mehr leisten kann und darf." Bachinger plädiert daher für die „Finanzierung aus einer Hand": „Dazu muss die Gesamtverantwortung für den niedergelassenen und den stationären Bereich zusammengeführt werden."

Auch der Forderung der Ärztekammer nach zusätzlichen zwei Milliarden Euro, die teilweise in den niedergelassenen Bereich fließen sollen, erteilt der NÖ Patientenanwalt eine klare Absage: „26 Milliarden Euro jährlich für das Gesundheitswesen, also mehr als 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, müssen genügen. Damit liegt Österreich im Europavergleich ohnehin schon im oberen Drittel." Stattdessen spricht sich Bachinger für einen effizienteren und effektiveren Einsatz der vorhandenen Mittel aus: „Gradmesser muss der Outcome, also der Nutzen für den Patienten, sein und nicht die Höhe der Arzthonorare."

Weitere Informationen: Dr. Gerald Bachinger, NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, Telefon 02742/9005-15575, e-mail post.ppa@noel.gv.at, http://www.patientenanwalt.com/.

 

 

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