06.03.2008 | 09:40

NÖ Patientenanwalt zu 24 Stunden-Betreuung

Mit Kompetenzerweiterung kann Modell funktionieren

Sehr zufrieden zeigt sich der NÖ Patientenanwalt Gerald Bachinger über die Kompetenzerweiterungen für 24-Stunden-Betreuer, die gestern, 5. März, im Ministerrat beschlossen wurden. „Nach den heftigen Geburtswehen ist die Rund-um-die-Uhr-Betreuung endlich lebensfähig. Mit der Ausweitung der berufsrechtlichen Regelungen werden die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, dass das Fördermodell funktionieren kann. Gleichzeitig wird den betreuten Menschen ein würdevolles, selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglicht, ohne Furcht vor Anzeigen und Strafen", so Bachinger. Diese Lösung wird von allen Patientenanwälten Österreichs grundsätzlich unterstützt.

Mit den Änderungen im Krankenpflegegesetz, dem Ärztegesetz und dem Hausbetreuungsgesetz können Betreuer künftig deutlich mehr Tätigkeiten ausüben als ihnen bisher offiziell erlaubt waren. Sie dürfen demnach Mahlzeiten nicht nur zubereiten, sondern auch die Nahrungsaufnahme unterstützen, bei der Körperpflege, Toilette und dem Wickeln helfen und auch Medikamente verabreichen.

Einige Punkte waren bis zuletzt umstritten - etwa das Verabreichen von Injektionen, das Setzen von Kathetern oder die Bedienung von Beatmungsgeräten, je nach Situation und Zustand des Hilfsbedürftigen.

„Befürchtungen, diese Kompetenzerweiterung könnte einen Qualitätsverlust bedeuten, sind angesichts des eingebauten Kontrollmechanismus unbegründet", unterstreicht Bachinger. Betreuer dürfen die medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten nur unter Kontrolle von Fachkräften, also von behandelnden Ärzten oder diplomierten Krankenpflegern, ausüben. „Welche Arbeiten delegiert werden, muss fachlich bewertet, dokumentiert und kontrolliert werden. Außerdem sind die Kompetenzen bei jedem Betreuten zeitlich befristet", so der NÖ Patientenanwalt. Die Neuregelung garantiere die ärztliche und pflegerische Aufsicht, baue aber im Alltag keine unnötigen Hindernisse für Betreuer und hilfsbedürftige Menschen auf.

Weitere Informationen: Dr. Gerald Bachinger, NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, Telefon 02742/9005-15575, e-mail post.ppa@noel.gv.at, http://www.patientenanwalt.com/.

 

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