04.03.2008 | 15:03

Änderung der Förderrichtlinien des Wasserwirtschaftsfonds

Onodi: Auch Sanierung von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen wird gefördert

Die NÖ Landesregierung hat eine wichtige Änderung der Förderrichtlinien des Wasserwirtschaftsfonds beschlossen. „In Zukunft können auch die Sanierung von Wasserversorgungsanlagen und Abwasserbeseitigungsanlagen gefördert werden. Die Österreichische Kommission in Angelegenheiten der Siedlungswasserwirtschaft hat diese Änderungen bereits im letzten Jahr beschlossen, daher wurden nun auch die Förderrichtlinien des NÖ Wasserwirtschaftsfonds angepasst", betont Landeshauptmannstellvertreterin Heidemaria Onodi. Die Änderungen erfordern in den nächsten 15 Jahren einen Mehrbedarf von rund 23 Millionen Euro, dem steht eine zusätzliche Investitionssumme von rund 200 Millionen Euro gegenüber.

„Die Sanierung von Wasserversorgungsanlagen war bis zum Jahr 2002 förderfähig. Nach der Änderung hat sich aber gezeigt, dass der Sanierungsbedarf doch höher ist und die Finanzierungsmöglichkeiten der Gemeinden teilweise deutlich übersteigt", führte Onodi aus. „Daher wird für Wasserversorgungsanlagen, die vor dem 1. April 1973 errichtet oder die vom Bund nie gefördert wurden, hier wieder eine entsprechende Fördermöglichkeit geschaffen. Außerdem wird die Fördermöglichkeit für die Sanierung von Kanälen, die noch nie gefördert wurden, wieder eingeführt. Bis jetzt konnte in diesem Bereich nur dann eine Förderung gewährt werden, wenn die Anlagen vor dem 1. April 1973 errichtet wurden", unterstreicht Onodi.

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