11.02.2008 | 10:32

Besucherprogramm 2008 für den Nationalpark Thayatal

Broschüre kann ab sofort angefordert werden

Als Broschüre mit allen Terminen, Programmen und Kontakten ist das Besucherprogramm des Nationalparks Thayatal für das Jahr 2008 soeben erschienen und kann ab sofort kostenlos angefordert werden. Die neue Saison beginnt mit den ersten geführten Touren im März.

Die Publikation über die gesamte Nationalparkregion bietet auch einen Überblick über Partnerbetriebe und ihre regionaltypischen Produkte. Dazu gibt es Adressen von Raststätten, Gasthäusern und Übernachtungsmöglichkeiten in der Region sowie Informationen über Wanderwege und nahe gelegene Ausflugsziele im Nationalpark Thayatal. Außerdem werden die Ruinen Kaja und Neuhäusel beschrieben, die für Exkursionen bestens geeignet sind.

Neue Impulse für den grenzüberschreitenden Tourismus gibt es auch durch die Öffnung der neuen, für Radfahrer und Fußgänger gedachten Grenzübergänge im Naturschutzgebiet. So ermöglicht der Grenzübergang Felling Radfahrern aus Tschechien eine direkte Zufahrt zur Riegersburg. Auch der östlich von Mitterretzbach neu angelegte touristische Grenzübergang eröffnet Radfahrern und Wanderern die Möglichkeit zum Grenzübertritt abseits stark befahrener Straßen. Auch ein Blick über die Grenze bietet höchst Bemerkenswertes, etwa die Sehenswürdigkeiten der Stadt Znaim, die kulturhistorischen Juwele in Eisgrub, Frain oder Feldsberg.

Der Nationalpark Thayatal umfasst 1.330 Hektar des Thayatales bei Hardegg. Die Thaya bildet hier auf einer Länge von 26 Kilometern die Staatsgrenze. Der Nationalpark ist grenzüberschreitend, am nördlichen Ufer des Flusses existiert in Tschechien seit 1991 ein 6.300 Hektar großes Naturschutzgebiet. 

Nähere Informationen und Bestellung: Nationalpark Thayatal, Telefon 02949/7005, e-mail office@np-thayatal.at, http://www.np-thayatal.at/.

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung