05.02.2008 | 14:34

Legalisierung der Betreuungspraxis durch neuen Gesetzesentwurf

NÖ Patientenanwalt lobt Entkriminalisierung

Klare Zustimmung findet der neue Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums zur Änderung des Ärztegesetzes sowie des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes beim NÖ Patientenanwalt Gerald Bachinger: „Es ist gut, dass die Betreuer endlich entkriminalisiert und die rechtlichen Grauzonen aufgelöst werden. Damit wird nun gesetzlich festgeschrieben, was bereits längst gut bewährte Praxis ist."

Mit dem gestern, 4. Februar, vorgestellten Vorschlag dürfen Betreuer künftig deutlich mehr Tätigkeiten ausüben als ihnen bisher offiziell erlaubt waren: Sie dürfen demnach Mahlzeiten nicht nur zubereiten, sondern auch verabreichen, bei der Körperpflege, Toilette und dem Wickeln helfen und auch Medikamente verabreichen.

Kritik vom Gesundheits- und Krankenpflegeverband an den vorgestellten Plänen weist Bachinger zurück: Laut Entwurf dürfen die Betreuer einfache medizinische sowie pflegerischen Tätigkeiten ohnehin nur unter Kontrolle von Fachkräften, also von behandelnden Ärzten oder diplomierten Krankenpflegern, ausüben. Welche Arbeiten delegiert werden, muss genau dokumentiert und kontrolliert werden. Zudem ist auch eine zeitliche Befristung vorgesehen.

Das schaffe ein Sicherheitsnetz, das engmaschig genug sei, um die ärztliche und pflegerische Aufsicht zu garantieren, aber gleichzeitig flexibel genug sei, um im Alltag keine unüberwindbaren Hindernisse für die Betreuer und die betroffenen hilfsbedürftigen Menschen aufzubauen", so Bachinger.

Nähere Informationen: NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, Dr. Gerald Bachinger

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