30.01.2008 | 13:32

NÖ Patientenanwalt Bachinger gegen „Kuvertmedizin"

Mehr Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte

„In den öffentlichen Krankenanstalten Niederösterreichs darf kein Arzt von einem sozialversicherten Patienten ein ärztliches Honorar verlangen. Dies gilt für alle angestellten Ärzte und für alle von der Landesklinikenholding herangezogenen Ärzte mit Konsulentenvertrag. Ausnahme sind Patienten mit Zusatzversicherung, die in der Sonderklasse aufgenommen sind." So beurteilt der NÖ Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger den aktuellen Fall eines Spitalsarztes, der ein Zusatzhonorar für Interventionen verlangt hatte. Zudem spricht sich Bachinger für mehr Rechtssicherheit und gegen eine so genannte „Kuvertmedizin" aus.  

Der Fall eines Spitalsarztes, der ein Zusatzhonorar für Interventionen verlangte, hatte in den letzten Wochen die NÖ Patientenanwaltschaft und die NÖ Ärztekammer beschäftigt. Der betroffene Mediziner war kein angestellter Arzt des Krankenhauses, sondern ein Privatarzt, der mit dem Krankenhaus einen Konsulentenvertrag abgeschlossen hatte. Die Ärztekammer konnte im gegenständlichen Fall keinerlei vorwerfbares Verhalten des Arztes erkennen. Die NÖ Patientenanwaltschaft war anderer Ansicht und forderte mehrfach ein Einschreiten der Ärztekammer. Mittlerweile wurde das strafrechtliche Verfahren gegen den Arzt eingestellt.

In diesem Zusammenhang ist auch Ärztekammerpräsident Dr. Christoph Reisner für klare Verhältnisse: „Wir halten es für einen enormen Vorteil, wenn es den Patienten ermöglicht wird, vom gleichen Arzt vor, während und nach einer Operation betreut zu werden. Im Interesse der Patienten und Ärzte sollten daher gemeinsam mit der Patientenanwaltschaft rechtlich korrekte Modalitäten entwickelt werden".

Nähere Informationen: Ärztekammer Niederösterreich, Michael Dihlmann, Telefon 0664/144 98 94, NÖ Patienten- und Pflegeanwalt, Dr. Gerald Bachinger, Telefon 02742/9005-15575, http://www.patientenanwalt.com/.

 

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