04.01.2008 | 13:51

Plank zur Novelle des Ökostromgesetzes

Einstimmiger Beschluss der Landes-Umweltreferenten

Niederösterreichs Umwelt-Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank hat als Vorsitzender der Landes-Umweltreferentenkonferenz einen Beschluss zum Thema Ökostromgesetz initiiert. „Unser Ziel ist es, im Zuge der Novelle des Ökostromgesetzes optimale Rahmenbedingungen zu schaffen. Der vorliegende Entwurf bedeutet eine Verlängerung des Stillstandes für die gesamte Ökostrombranche. Seit der Novelle 2006 stagniert der Anlagenbestand. Es gibt keine Anreize für die Errichtung von Neuanlagen, viele bestehende Anlagen werde den Betrieb einstellen müssen. Das Ziel des Regierungsübereinkommens, 80 Prozent Ökostrom bis 2010 zu erzeugen, kann damit nicht erreicht werden. Daher ist es ein Gebot der Stunde, optimale Rahmenbedingungen zu schaffen - sowohl für bestehende Anlagen als auch für den weiteren Einsatz von erneuerbaren Energieträgern", betont Plank.

Die Umweltreferenten der Länder fordern durch folgenden einstimmigen Beschluss vom zuständigen Wirtschaftsminister Bundesminister Dr. Martin Bartenstein die Berücksichtigung folgender Punkte im Zuge des laufenden Begutachtungsverfahrens:

1. Das Ökostromgesetz muss im Hinblick auf die notwendige Erreichung der Ökostrom- und Klimaschutzziele, die notwendige Entkopplung von immer teurer werdenden Energieimporten und die Energieversorgungssicherheit einen weiteren Ausbau für Ökostromanlagen sicherstellen. Die im derzeitigen Entwurf vorliegenden Einschränkungen sind nicht geeignet, Investitionen auszulösen und den Neubau von Ökostromanlagen zu initiieren. Rechts- und Investitionssicherheit für die Umsetzung von neuen Anlagen und für den Anlagenbestand sind nicht hinreichend gegeben.

2. Das Ökostromgesetz muss im Hinblick auf einen weiteren forcierten und notwendigen Ausbau von Ökostromanlagen überarbeitet und verständlich formuliert werden - nach dem Muster des EEG in Deutschland. Dabei sind einheitliche Abnahmepflichten, einheitliche Tarifstrukturen und längere Laufzeiten ebenso vorzusehen, wie eine transparente Finanzierung des Systems.

3. Die Bundesländer haben ihre Kompetenz in diesem Bereich an den Bund im Jahr 2003 abgegeben. Leider hat dieser Weg bisher nicht zum gewünschten Erfolg geführt, dies gilt insbesondere für die Ökostromgesetznovelle 2006 und den nunmehr vorliegenden Entwurf. Die Landes-Umweltreferenten fordern daher wieder eine stärkere Mitsprache der Länder, da das Verfehlen von klimapolitischen Zielen auch Konsequenzen für die Länder hat. In diesem Zusammenhang wird auch die weiterhin vorgesehene zwangsweise Mitfinanzierung der Länder bei der Fotovoltaik abgelehnt. Diese Finanzierung muss gleich erfolgen wie bei den anderen Ökostromtechnologien.

4. Zur Sicherung der Glaubwürdigkeit im Bereich Ökostrom sind Sofortmaßnahmen unerlässlich, um den Anlagenbestand im Interesse des Klimaschutzes weitestgehend abzusichern.

„Es freut mich, dass eine gemeinsame Beschlussfassung über alle Parteigrenzen hinweg im Sinne einer zukunftsorientierten Klima- und Energiepolitik erfolgt ist", so Plank abschließend.

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