12.12.2007 | 10:33

Tipps zur Räumung von Gehsteigen im Winter

Neue Publikation informiert Hausbesitzer

Der Winter sorgt nicht nur für Hochsaison auf den Schipisten, sondern bringt für Hausbesitzer auch die Mühen des Schneeräumens mit sich. So müssen die Gehsteige von Grundstücken, die an Verkehrsflächen angrenzen, nach Schneefällen geräumt werden, damit diese zwischen 6 und 22 Uhr begehbar sind. Grundsätzlich haften Hauseigentümer.

Um die Suche nach möglichst umweltschonenden Methoden im Umgang mit Eis und Schnee zu erleichtern, haben „die umweltberatung" und die NÖ Arbeiterkammer die Broschüre „Eis und Schnee" mit den Auswirkungen der gebräuchlichsten Streumittel zusammengestellt. Dazu gibt es allgemeine Empfehlungen rund um die Schneeräumung, die Streuung von Salzen und zum Fahrverhalten. Weiters ist ein eigenes Kapitel den gesetzlichen Anforderungen und Haftungsfragen gewidmet.

Der Folder „Eis und Schnee" steht auf http://www.umweltberatung.at/ zum kostenlosen Download bereit.

Umweltschäden durch intensive Salzstreuung sind besonders in den Städten an den Blättern geschädigter Alleebäume sichtbar. Ein durch Salzstreuung geschädigter Baum braucht mehr als sechs Jahre, um sich wieder zu erholen. Auch außerhalb der Stadt ist der Einfluss der Salzstreuung durch stark erhöhte Chloridwerte im Grundwasser zu erkennen. Weitere unerwünschte Nebenwirkungen von Streumitteln sind die Beeinträchtigung der Böden, die Verätzungsgefahr für Haustierpfoten, die Staubbelastung der Luft sowie verstärkte Korrosion von Betonbauteilen, Stahlträgern und Kfz-Karosserien. 

Nähere Informationen: „die umweltberatung" Niederösterreich, Telefon 02742/718 29, NÖ Arbeiterkammer, Telefon 05/7171-1616.

 

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