06.12.2007 | 13:23

Verbesserung der NÖ Pendlerhilfe ab 2008

Bohuslav: Greifen Landsleute unter die Arme

Angesichts der steigenden Treibstoffpreise und der steigenden Tarife für die öffentlichen Verkehrsmittel müsse man den Landsleuten unter die Arme greifen, sagte Landesrätin Dr. Petra Bohuslav in einem Pressegespräch. Daher werde nun die NÖ Pendlerhilfe verbessert.

Die NÖ Pendlerhilfe ersetzt ab 1. Jänner 2008 den niederösterreichischen ArbeitnehmerInnen 40 Prozent, den Lehrlingen bis zu 80 Prozent des Preises von elf Monatsstreckenkarten für Eil- und Regionalzüge. Für das Familieneinkommen gelten dabei (brutto) folgende Höchstgrenzen: Für den/die AntragstellerIn 1.898 Euro, für den/die EhegattIn bzw. LebensgefährtIn 1.524 Euro, für den/die alleinerziehende/n AntragstellerIn 2.257 Euro und für jedes Kind 576 Euro. Die Voraussetzung für die Förderung ist eine Mindestentfernung von 25 Kilometern vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort. Lehrlinge, die auf der gesamten bzw. einer Teilstrecke von mehr als drei Kilometern kein öffentliches Verkehrsmittel benützen können, erhalten bis zu 80 Prozent ersetzt. Ein Fahrtkostenzuschuss oder der Werksverkehr des Arbeitgebers vermindert oder verhindert die Pendlerhilfe. Mehr als 200.000 NiederösterreichInnen pendeln derzeit von ihrem Wohnort zu ihrem Arbeitsplatz täglich oder wöchentlich weiter als 25 Kilometer.

Zudem werde in Niederösterreich als erstem Bundesland ein „Ökobonus" zur Verfügung gestellt, erläuterte Bohuslav. Mit diesem „Ökobonus" können PendlerInnen sogar 60 Prozent des Preises von elf Monatstreckenkarten erhalten, wenn nachgewiesen werde, dass man verstärkt öffentliche Verkehrsmittel benutze.

Im Zeitraum von 1997 bis 2006 ist die Zahl der bewilligten Anträge von 2.200 auf 6.700 und die Fördersumme von 470.000 auf 2,4 Millionen Euro angewachsen. 2007 werden voraussichtlich 6.800 Anträge bewilligt. Das Land Niederösterreich stelle jetzt für die verbesserte Pendlerhilfe für rund 4.000 Menschen 1,5 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, betonte Bohuslav.

Die Anträge sind beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung F3), bei den Bezirkshauptmannschaften, Gemeinden und Magistraten in Niederösterreich und auf der Homepage des Landes unter www.noe.gv.at/pendlerhilfe erhältlich. Diese Anträge können samt Beilagen bis längstens 31. Dezember des folgenden Jahres beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung F3, beantragt werden.

 

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