29.11.2007 | 11:39

Weihnachten: Handel rechnet mit drei Prozent Umsatzplus

Schabl: Gutscheine sind der „Renner" unter den Geschenken

Österreichs Handel könne heuer im Weihnachtsgeschäft mit einem Umsatzplus von knapp drei Prozent gegenüber dem Vorjahr rechnen, ergab eine Umfrage des Marktforschungsunternehmens RegioPlan. „Das bedeutet einen Umsatz von 1,65 Milliarden Euro", sagte Landesrat Emil Schabl heute, Donnerstag, 29. November, bei der Pressekonferenz „Weihnachtszeit ist Einkaufszeit!" im Landhaus in St. Pölten.

Bevor man die Geldbörse oder die Kreditkarte zückt, sollten die KonsumentInnen aber über ihre Rechte beim Einkaufen Bescheid wissen. „So gibt es kein generelles Umtausch- bzw. Rückgaberecht", meinte Schabl, „Erkundigungen vor dem Kauf, ob und unter welchen Bedingungen das Geschäft die Ware umtauscht und zurücknimmt, ersparen im Nachhinein die eine oder andere böse Überraschung."

Im Weihnachtsgeschäft seien Gutscheine noch nicht berücksichtigt, sagte Schabl; sie würden erst zählen, wenn sie eingelöst werden. Sie seien aber der „Renner" unter den Geschenken: Umfragen würden zeigen, dass allein in der Vorweihnachtszeit bereits mehr als 30 Euro pro Person für Gutscheine ausgegeben werden. Gutscheine sind aber oft nur bis zu einem bestimmten Termin, dem auf dem Gutschein angegebenen Ablaufdatum, gültig. Ist am Gutschein kein Ablaufdatum angegeben, gelte er 30 Jahre. Bei der Einlösung des Gutscheines ist es nicht möglich, den Gegenwert in bar zu verlangen; man hat nur das Recht auf Waren oder Dienstleistungen des Geschäftes. Ist das gekaufte Produkt billiger als der Wert des Gutscheins, so muss der Differenzbetrag nicht in bar ausbezahlt werden.

Bei einem Umtausch gekaufter Waren seien die KonsumentInnen auf die Kulanz des Verkaufspersonals angewiesen, so Schabl; „ein Umtauschrecht kennt die österreichische Rechtsordnung nicht". Einen Anspruch auf einen Umtausch hat man nur, wenn der vor dem Kauf vereinbart wurde. Ein solches Umtauschrecht bzw. den Zeitraum, innerhalb dessen man umtauschen könne, sollte man sich auf der Rechnung schriftlich bestätigen lassen.

Weitere Informationen: Broschüre „Tipps für Konsumenten" der NÖ Arbeiterkammer unter der Hotline 05 7171-1212 erhältlich.

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung