06.11.2007 | 16:19

Land unterstützt Angehörige bei Ersatzpflege

Bohuslav: 500 Mal Urlaubspflege und 800 Pflegeberatungsschecks

Wenn sich pflegende Angehörige aus bestimmten, wichtigen Gründen nicht um ihre Pflegeperson kümmern können, bleibt nur die Inanspruchnahme einer Ersatzpflege. Dabei gewährt das Land Niederösterreich - wenn zumindest Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 4 oder bei demenzieller Erkrankung der Stufe 1 besteht - für alle Bezieher von Landespflegegeld eine Unterstützung je nach Pflegestufe zwischen 42 und 78 Euro pro Tag, berichtet Landesrätin Dr. Petra Bohuslav, deren Antrag heute, 6. November, in der Sitzung der NÖ Landesregierung beschlossen wurde. Dies sei nach der Urlaubsunterstützung, dem Pflegeberatungsscheck und der Pflegehotline eine weitere Facette zur Hilfe für pflegende Angehörige, so Bohuslav.

11.000 Menschen beziehen in Niederösterreich Landespflegegeld. Im Fall von Krankheit, Urlaub, Dienstreisen, Schulungsmaßnahmen etc. der Hauptpflegeperson (in der Regel ein naher Angehöriger) unterstützt das Land die Ersatzpflege durch einen professionellen Dienstleister oder eine private Person. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die pflegebedürftige Person den Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat und die Hauptpflegeperson diesen Menschen seit mindestens einem Jahr pflegt. Die Hauptpflegeperson muss an der Pflegeleistung mindestens vier Tage durchgehend verhindert sein.

Der maximale Zuschuss bis höchstens vier Wochen liegt pflegestufenabhängig zwischen 1.200 und 2.200 Euro. Die Unterstützung geht an die Hauptpflegeperson, die den Betrag an den Ersatzpfleger weiterleitet. Der Antrag kann bis zu zwei Monate vor und sechs Monate nach Erbringen der Ersatzpflege beantragt werden. Zum Antrag mittels Formular sind ein Meldezettel (der pflegebedürftigen Person), der aktuelle Pflegebescheid und ein Einkommensnachweis notwendig, bei Demenzerkrankung der entsprechende Befund. Die Einkommensgrenzen liegen bei 2.000 Euro bzw. ab Pflegestufe 6 bei 2.500 Euro netto. Der Antrag geht an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Sozialhilfe, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1. Bundespflegebezieher stellen den Antrag beim Bundessozialamt.

Die tägliche Praxis zeige, dass die Angehörigen bei ihrer schweren Pflegearbeit jede Unterstützung brauchen. So sei etwa die Urlaubsunterstützung in der Höhe von 100 bzw. 120 Euro mehr als 500 Mal in Anspruch genommen worden. Rund 800 Pflegeberatungsschecks seien bis dato ausgestellt und ca. 1.500 Mal sei die Pflegehotline kontaktiert worden, fasst Bohuslav zusammen.

Nähere Informationen: Mag. Florian Aigner, Büro LR Bohuslav, Telefon 02742/9005-12199

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