30.10.2007 | 00:32

LH Pröll: VfGH-Kriterien zu Bleiberecht bestätigen NÖ Weg

Strafrechtliche Unbescholtenheit und Familienleben als Prüfsteine

„Ich bin hoch erfreut, dass der Verfassungsgerichtshof die klare niederösterreichische Linie in der Asylfrage bestätigt. Die Höchstrichter haben klargestellt, dass neben der Aufenthaltsdauer und dem Ausmaß der Integration vor allem das Familienleben und auch die strafrechtliche Unbescholtenheit als konkrete Prüfsteine gelten", so Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.

Damit sei klargestellt, dass ein Familienvater oder eine Familienmutter eine Verantwortung für die gesamte Familie wahrzunehmen hätten. „Wir werden daher weiter auf unserer klaren Linie in Sachen Asyl bleiben", so Pröll. „Alle, die aus politischen Gründen zu uns kommen, die hier arbeiten und die sich an die Gesetze halten, sind willkommen. Aber jene, die aus anderen Gründen herkommen, die sich hier an den Rand stellen und mit dem Gesetz in Konflikt kommen, haben bei uns nichts verloren."

 

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