05.09.2007 | 16:44

NÖ auf Platz 1 bei neu errichteten Pelletsheizungen

Plank: Land fördert Umstieg

Die Errichtung einer Pelletsheizung ist die wirksamste Maßnahme, die ein Haushalt ergreifen kann, um seine CO2-Emissionen aktiv zu senken. Im vergangenen Jahr sind in keinem Bundesland so viele Pelletsheizungen installiert worden wie in Niederösterreich.

Beim Einbau neuer Pelletsheizungen hatte Niederösterreich 2006 erstmals die Nase vorn. Im vergangenen Jahr wurden 2.755 Pelletsheizungen neu installiert. An zweiter Stelle liegt Oberösterreich mit 2.371 neuen Pelletsheizungen. Das Schlusslicht: Wien, mit nur 131 Neuinstallationen. Die guten politischen Rahmenbedingungen erleichtern es den Niederösterreichern, auf klimafreundliche Heiztechnik umzusteigen. Landesrat Josef Plank: „Niederösterreich ist nicht nur Nummer eins bei neuen Pelletsheizungen, sondern auch bei Biomasse, Biogas und Windkraft. Die konsequente öffentliche Unterstützung der Biomasse als Energieträger in Niederösterreich hat eine stetige technologische Entwicklung ermöglicht. Österreichische Kesselhersteller gehören zu den Weltmarktführern.“

Im Wohnungsneubau wird im Rahmen der Wohnbauförderung für den Einbau einer Pelletsheizung ein Darlehen von 7.500 Euro gewährt, eine eigene Kesseltauschförderung unterstützt den Ersatz alter fossil befeuerter Anlagen durch neue automatische Biomassefeuerungen mit bis zu 2.950 Euro. „Niederösterreich wird den Einsatz erneuerbarer Energieträger weiter vorantreiben und setzt in diese Richtung mit dem Energiemodell Niederösterreich Akzente für die Zukunft. Neben dem Einsatz erneuerbarer Energie schenken wir der verbesserten Energieeffizienz höchstes Augenmerk“, so Plank.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung