20.08.2007 | 15:23

Medizinprodukte: Gesetzesentwurf stärkt Patienteninteressen

Patientenanwälte begrüßen Gesetzesnovelle

Großes Lob spendet die Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte (ARGE PA) der geplanten Novelle des Medizinproduktegesetzes (MPG). Sie ist gerade in Begutachtung und soll in Kürze in Kraft treten. „Damit werden rechtliche Lücken geschlossen, Verantwortlichkeiten neu geordnet und die Position der Patienten deutlich verbessert“, so der Sprecher der ARGE PA, Gerald Bachinger. „Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky hat hier bereits sehr gute Arbeit geleistet und wir sind sicher, dass der sehr offene und produktiv geführte Dialog mit dem Gesundheitsministerium eine rasche Umsetzung ermöglicht.“

Das MPG legt neben Standards für Arzneimittel, medizinische Geräte und Artikel auch Meldepflichten fest, falls ein medizinisches Produkt qualitativ mangelhaft ist, unerwartete Nebenwirkungen zeigt oder nicht richtig funktioniert. Das soll eine schnelle Reaktion ermöglichen und das Risiko für andere Patienten oder Anwender minimieren. „Bis jetzt wurden die Geschädigten aber vom Gesetz benachteiligt, weil einerseits die Anwendung bzw. Behandlung im Nachhinein nicht dokumentiert werden musste und andererseits das schadhafte Produkt nicht zu Beweiszwecken gesichert, sondern in der Regel an den Hersteller zurückgeschickt wurde. Das hat eine Klärung des Sachverhaltes und die Durchsetzung allfälliger Schadenersatzansprüche erschwert oder gar zunichte gemacht“, erklärt Bachinger.

Die Rechtsposition der Geschädigten wird nun grundsätzlich gestärkt. Bachinger: „Besteht der begründete Verdacht, dass ein fehlerhaftes Medizinprodukt einen Schaden verursacht hat, müssen Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie etwa Spitäler beim weiteren Vorgehen berücksichtigen, dass der geschädigte Patient bzw. Hinterbliebene Haftungsansprüche erheben und durchsetzen könnte.“ Zur Nachverfolgung müssen daher künftig der Behandlungsablauf und die Untersuchungsmaßnahmen dokumentiert werden.

Diese Maßnahmen würden im Gesundheitswesen mehr Bewusstsein für die Interessen des Patienten und für die Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktlösung schaffen, betont Bachinger. „So können die Patientenanwälte im Ernstfall etwaige Ansprüche effizienter verfolgen und im außergerichtlichen Weg im Interesse aller Beteiligten, also auch der Rechtsträger von Krankenanstalten und der Ärzte, rascher eine zufriedenstellende Lösung erreichen.“

Rückfragen: Dr. Gerald Bachinger, NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, Telefon 02742/9005-15575, e-mail post.ppa@noel.gv.at, www.patientenanwalt.com.


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