04.07.2007 | 13:24

Neues Sozialbetreuungsberufegesetz in Kraft

Schabl: Beschäftigte, PatientInnen profitieren vom neuen Gesetz

Seit dem 1. Juli ist das NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz in Kraft. Die Voraussetzungen für diese Weichenstellung wurden durch die zwischen Bund und Ländern abgeschlossene 15a-Vereinbarung geschaffen. „Damit war der Weg frei für eine Vereinheitlichung der Berufsbilder und Berufsbezeichnungen sowie über einheitliche Ausbildungs- und Qualitätsstandards. Doppelgleisigkeiten sollen damit in Zukunft verhindert werden“, betont dazu Landesrat Emil Schabl.

Die demografische Entwicklung in den nächsten Jahren wird den Bedarf in allen Bereichen der Pflege weiter steigern. Bereits im Jahr 2011 wird es in Österreich rund 800.000 pflegebedürftige Menschen geben.

Durch das neue NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz werden unter anderem die Ausbildung, die Tätigkeitsbereiche, die Berufsbilder der Sozialbetreuungsberufe und die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung sowie die Berufsbilder der HeimhelferInnen, der Sozial-FachbetreuerInnen und der Diplom-SozialbetreuerInnen geregelt. Acht Standorte des Landes und der Caritas stehen für die Ausbildung der Fach-SozialbetreuerInnen zur Verfügung, und die fünf Organisationen der Hauskrankenhilfe für die Heimhilfeausbildung. Die Vorbereitungen laufen, so dass das Gesetz schon mit dem kommenden Schuljahr umgesetzt werden kann. Auch die notwendigen Verordnungen für die Ausbildung, die Prüfungen und die Anerkennung von in- und ausländischen AusbildnerInnen zu den einzelnen Berufsbildern werden laut Schabl bereits vorbereitet, so dass auch diese vor Beginn des Schuljahres erlassen werden können. „Vom neuen Gesetz profitieren sowohl die PatientInnen, die auch weiterhin sicher sein können, dass sie in den besten Händen sind, wie auch alle in diesen Berufen Beschäftigten, für die es mehr Sicherheit und Klarheit gibt“, hält Schabl dazu fest.


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