03.07.2007 | 12:13

LH Pröll zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung

Richtlinie des Landes tritt mit 1. Juli in Kraft

„Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, vor allem jenen zu helfen, die besonders unsere Hilfe brauchen. Deshalb wird die Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Niederösterreich ohne die 5.000 Euro Vermögensgrenze des Bundes generell gewährt“, so Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll zur heute von der NÖ Landesregierung beschlossenen „Richtlinie des Landes Niederösterreich zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung“. Diese Richtlinie tritt mit 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Damit wird die von Landeshauptmann Pröll angekündigte Maßnahme umgesetzt.

Die vom Bund beschlossene Vermögensgrenze würde bedeuten, dass ein Großteil der Betroffenen nicht in den Genuss einer Förderung kommt. Für Landeshauptmann Pröll ist der Einsatz des Vermögens eine unzumutbare soziale Härte. „Das ist für uns soziale Kälte zur Potenz und wird deshalb von uns entschieden abgelehnt.“

Wird einer pflegebedürftigen Person aufgrund der Überschreitung der Vermögensgrenze keine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds des Bundes gewährt, übernimmt diese das Land. Pröll: „Wo der Bund Nein sagt, sagt Niederösterreich Ja.“

Niederösterreich geht auch bei der stationären Pflege in Heimen einen eigenständigen Weg. „Die Vermögensgrenze wird hier von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben“, so der Landeshauptmann.


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