25.06.2007 | 15:49

„Animal Hoarding“: Freiwillige Verminderung des Tierbestandes

Hilfe durch Hotline und neu eingerichtete Beratungsstelle

In Niederösterreich seien zuletzt die als „Animal Hoarding“ bezeichneten Fälle vermehrt aufgetreten, sagte heute, 25. Juni, Landeshauptmannstellvertreterin Heidemaria Onodi bei einer Pressekonferenz in St. Pölten. Beim „Animal Hoarding“ gehe es um das Schicksal verwahrloster und verstörter Hunde, Katzen und anderer Tiere, die in großer Anzahl und auf engstem Raum in Wohnungen und Häusern gehalten werden.

So hätte man im Februar 2003 im Pommersdorf im Weinviertel nach dem Tode einer Frau rund 70 Pudel gerettet. Die jüngsten Fälle in Wolfsgraben, wo der Amtstierarzt im Februar 40 stark abgemagerte Pferde vorfand, und in Feichtenbach bei Pernitz, wo im März 46 Hunde und 18 Katzen in einem ehemaligen Hotel unter katastrophalen hygienischen Bedingungen gehalten wurden, seien der Grund gewesen, eine „Arbeitsgruppe Animal Hoarding“ ins Leben zu rufen, so Onodi. ExpertInnen der Naturschutzabteilung und der Veterinärabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung, Amtstierärzte, Tierschutzobfrau sowie VertreterInnen des NÖ Tierschutzverbandes und der Tierärztekammer könnten damit sowohl vorbeugend als auch in Krisenfällen reagieren.

„Mit dem ‚Team Sirius’ mit Sitz in Melk konnten wir dabei einen kompetenten Partner gewinnen“, erläuterte Onodi. Ziel sei es, die Betroffenen zur freiwilligen Reduktion des Tierbestandes zu bewegen. Zudem sei eine kostenlose Hotline als Anlaufstelle für alle eingerichtet worden, die in ihrer konkreten Lebenssituation Rat und Hilfe suchen. Die Nummer der Hotline werde in den nächsten Tagen bekannt gegeben.

Derzeit sei „Animal Hoarding“ nicht strafbar, sagte Onodi weiter. Die Behörde könne nur bei Tierquälerei eingreifen. Das Land sei laut Bundestierschutzgesetz verpflichtet, für die Unterbringung entlaufener, ausgesetzter, zurückgelassener oder behördlich abgenommener Tiere Vorsorge zu treffen. Diese Vorsorge sei im Rahmen von Fördervereinbarungen mit den Tierheimen gewährleistet. Das Land hätte 2005 mit den Tierschutzvereinen in Krems, St. Pölten, Dechanthof bei Mistelbach, Wiener Neustadt, Baden, Bruck an der Leitha und Klosterneuburg/Brunn Verträge abgeschlossen. 2006 seien 143.000 Euro als Landesförderung für die Tierheime gewährt worden. Dazu kämen noch 448.280,26 Euro an Förderungen aus der „29-Cent-Regel“: Pro EinwohnerIn im jeweiligen Gebiet und Jahr werden für die Betriebskosten des Tierheimes 29 Cent zur Verfügung gestellt.


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