06.06.2007 | 12:10

Kennzeichnung von Schutzgebieten wird landesweit erneuert

Kadenbach: Identifikation mit Naturschutz in der Region stärken

Nach den Vorgaben des Naturschutzgesetzes hat die Behörde naturschutzrechtlich festgelegte Gebiete zu kennzeichnen. „Naturschutz soll aber keine ‚trockene Angelegenheit’ sein, sondern vielmehr die Vielfalt und Buntheit der Natur selbst widerspiegeln. Daher präsentieren sich die neuen Kennzeichnungen für unsere Schutzgebiete modern und bunt wie die Natur selbst“, sagte Naturschutz-Landesrätin Karin Kadenbach heute, 6. Juni, anlässlich der Präsentation der neuen Kennzeichnungslinie beim Naturschutzgebietsfest in Loosdorf. Das in den Landesfarben blau-gelb gehaltene Grundmuster gewährleistet die Wiedererkennbarkeit, zusätzliche Farbgebungen für Natur-, Landschafts- und Europaschutzgebiete sowie Naturdenkmäler geben eine optische Orientierungshilfe im Spektrum der Schutzgebiete.

Das Naturschutzgebiet in Loosdorf, das als erstes mit der neuen Kennzeichnung ausgestattet wurde, ist gleichzeitig das jüngste NÖ Naturschutzgebiet. Neu ist auch, dass der Name des Gebietes hervorgehoben wird. Neben dem Hinweis „Naturschutzgebiet“ tritt der Name „Pielach-Ofenloch-Neubacher Au“ in den Vordergrund. „Das soll zu einer stärkeren Identifikation der Menschen in der Region mit ‚ihrem’ Schutzgebiet führen, wie es hier vorbildlich geschehen ist“, führte Kadenbach aus. Die Kleinregion Schallaburg mit den Gemeinden Loosdorf und Schollach hat für das Naturschutzgebiet eigens einen Natur- und Umweltausschuss eingerichtet.

In den nächsten beiden Jahren sollen sämtliche Natur-, Landschafts- und Europaschutzgebiete sowie Naturdenkmäler neu gekennzeichnet werden. Das ist einerseits durch die aus Natura 2000 resultierende Einrichtung von 21 Europaschutzgebieten und andererseits der Erneuerung der bestehenden, teilweise bereits unkenntlichen und desolaten Kennzeichnung notwendig geworden. „Wir werden - wie auch bisher - keinen Schilderwald errichten. Unser Grundsatz lautet: So wenig wie möglich, aber so viel, wie für den Schutz des Gebietes erforderlich“, so Kadenbach abschließend.


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