01.06.2007 | 10:36

Neue Förderung von Energiekonzepten in Gemeinden

Plank: Kommunen wichtige Partner beim Klimaschutz

Der Klimawandel bestimmte in den letzten Monaten die öffentliche Diskussion. Gemeinden sind beim Thema Klimaschutz wichtige Multiplikatoren. Dies hat auch die Europäische Union erkannt und im Rahmen der jüngsten Energieeffizienzrichtlinie die Länder und Gemeinden zu ihrer Vorbildfunktion verpflichtet.

Damit die Gemeinden dieser Aufgabe auch gerecht werden können, bietet das Land Niederösterreich ab dem 1. Juni Unterstützung in Form der „NÖ Förderung von Energiekonzepten in Gemeinden“.

„Im Vordergrund eines jeden Energiekonzepts steht die Umsetzungsorientiertheit, die über einen Mindestleistungsumfang in den Förderrichtlinien gesichert ist. So wird sichergestellt, dass die Energiekonzepte nicht zu Karteileichen werden, sondern zur Orientierung der Gemeindepolitik im Energiebereich dienen und so zur langfristigen Sicherung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Niederösterreich beitragen“, betonte dazu Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank.

Das neue Fördermodell erleichtert ab sofort interessierten Gemeinden den Zugang zu finanziellen Mitteln und gewährleistet einen einheitlichen Mindestleistungsumfang bei der Konzepterstellung. „Damit wird die Qualität der Energiekonzepte sichergestellt und der Erfahrungsaustausch zwischen den Gemeinden erleichtert, ohne die Einflussnahmemöglichkeiten der Gemeinde zu beschneiden“, so Alfred Riedl, Präsident des Gemeindevertreterverbandes und selbst Bürgermeister.

Die Erstellung eines Energiekonzepts kann mit einem Direktzuschuss in der Höhe von maximal 50 Prozent der Bruttokosten gefördert werden. Eigenleistungen der Gemeinden sind nicht förderbar. Die Förderhöhe ist mit 10.000 Euro für Gemeinden mit bis zu 3.000 EinwohnerInnen 13.000 Euro für Gemeinden zwischen 3.000 und 5.000 EinwohnerInnen, 16.000 Euro für Gemeinden zwischen 5.000 und 10.000 EinwohnerInnen und 20.000 Euro für Gemeinden über 10.000 EinwohnerInnen gedeckelt.

Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt in zwei Teilbeträgen, wobei der erste Teilbetrag nach Fertigstellung des Energiekonzeptes und der zweite Teil nach der Durchführung von ersten konkreten, im Energiekonzept vereinbarten Maßnahmen fällig ist.

Weitere Informationen: Büro LR Plank, Christian Milota, e-mail christian.milota@noel.gv.at, Telefon 02742/9005-12701.


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