16.05.2007 | 14:42

Patientenanwälte fordern kostenlose HPV-Impfung

Klares Bekenntnis zu elektronischem Gesundheitsakt ELGA

Ein deutliches Ja zur HPV-Impfung und der elektronischen Gesundheitsakte ELGA sagen die österreichischen Patientenanwälte. Bei ihrer Arbeitstagung in Graz hat die Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte (ARGE PA) ihre Positionen zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen formuliert.

Rund 550 Frauen erkranken jährlich an Gebärmutterhalskrebs. Auslöser sind in 99,7 Prozent der Fälle „Humane Papillomviren“, so die Österreichische Initiative gegen Gebärmutterhalskrebs. Trotz guter Heilungschancen im Fall einer Früherkennung sterben viele, auch junge Frauen. Seit Herbst 2006 steht ein Impfstoff zur Verfügung, der vor diesen HP-Viren schützt und rund 75 Prozent der Krebserkrankungen verhindern könnte.

„Die HPV-Impfung wurde zwar bereits in den österreichischen Impfplan aufgenommen, ist aber sehr teuer - für Menschen mit geringem Einkommen leider meist zu teuer“, so der Sprecher der ARGE PA, der Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger. „Wir fordern daher ein österreichweites Finanzierungskonzept des Bundes, damit die Impfung möglichst kostenlos für die im Impfplan vorgesehenen Personengruppen angeboten werden kann. Natürlich kann eine Impfung die bisherigen Vorsorgeuntersuchungen – vor allem die Krebsabstriche - nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.“

Die elektronische Gesundheitsakte ELGA war der zweite Schwerpunkt der Tagung. Wichtige Gesundheitsdaten eines Menschen sollen – seine Zustimmung vorausgesetzt – für Ärzte, Krankenhäuser und andere medizinische Dienstleister elektronisch zugänglich sein. „Die Patientenanwälte befürworten dieses ehrgeizige Projekt nicht zuletzt deshalb, weil es einen großen Sprung in der Behandlungsqualität bedeutet“, so Bachinger.

Positiv steht die ARGE PA auch der Machbarkeitsstudie gegenüber, die die Bundesgesundheitsagentur in Auftrag gegeben hat. Demnach ist ELGA realisierbar, falls Hindernisse vor allem im organisatorischen und im rechtlichen Bereich des Datenschutzes beseitigt werden können. „Die Ergebnisse zeigen, dass die intensive Einbindung der Patientenanwälte in die Detailplanungen notwendig ist, um die Interessen der Patienten zu wahren“, so Bachinger.

Nähere Informationen: Dr. Gerald Bachinger, NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, Telefon 02742/9005-15575, e-mail post.ppa@noel.gv.at, www.patientenanwalt.com.


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