23.10.2006 | 15:10

Info-Blatt warnt vor Gefahren von Werbeveranstaltungen

Kranzl: Verstöße gegen Wettbewerbs- und Gewerberecht

„Häufig wird vor den Gefahren diverser Werbeveranstaltungen gewarnt. Entweder wird mit besonders schönen Geschenken, einem lohnenden Ausflugsziel oder der Übergabe eines tollen Gewinns gelockt. Tatsächlich angeboten erhält man aber oft minderwertige Waren zu überteuerten Preisen“, warnte heute, 23. Oktober, Landesrätin Christa Kranzl in ihrer Funktion als NÖ Konsumentenschutzreferentin. Nun wurde vom Land Niederösterreich, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer ein Info-Blatt herausgegeben, das erneut eine deutliche Warnung ausspricht und vor allem auch rechtliche Aspekte beleuchtet.

Problematisch an solchen Veranstaltungen seien gewerberechtliche und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. Sehr häufig werde bei derartigen Veranstaltungen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wenn z. B. Gewinne versprochen würden, die dann nicht ausgehändigt werden. Auch irreführende Ankündigungen eines interessanten Programms oder Hinweise wie ‚kein Verkauf’ dürften nicht verwendet werden, wenn es sich tatsächlich um reine Werbeveranstaltungen handle. Auch Verstöße gegen das Gewerberecht kämen immer wieder vor, führte Kranzl aus.

Besonders wichtig sei, dass bei Werbefahrten prinzipiell ein Rücktrittsrecht bestehe. Man könne innerhalb einer Woche schriftlich vom Kauf zurücktreten; aus Sicherheitsgründen empfehle es sich hier, einen eingeschriebenen Brief zu verwenden. „Prinzipiell möchte ich vor derartigen Veranstaltungen warnen. Viele unseriöse Firmen nützen diese Gelegenheiten, um überteuerte Waren unter falschen Versprechungen an den Mann oder die Frau zu bringen“, so Kranzl abschließend.

Weitere Informationen: www.noe.gv.at/service/wst/wst1/konsumentenschutz.htm, WKNÖ-Servicehotline 02742/85 11 93 42, AKNÖ-Servicehotline 05/7171 1616.


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