05.09.2006 | 12:56

Neues Infomaterial zur Erstellung von Patientenverfügungen

NÖ Patientenanwaltschaft stellt ab sofort Hilfsmittel zur Verfügung

Die NÖ Patientenanwaltschaft stellt ab sofort für das Verfassen einer Patientenverfügung umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung. In den letzten Wochen hat eine Arbeitsgruppe ein Formular erstellt, das von den wesentlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens verwendet wird und zum kostenlosen Download unter www.patientenanwalt.com bereit steht. Diese Vorlage wird mittlerweile vom Gesundheits- und Justizministerium, der österreichischen Notariatskammer, der österreichischen Rechtsanwaltskammer und der österreichischen Ärztekammer empfohlen. Zusätzlich stehen auf der Homepage auch ein Ratgeber, ein Arbeitsbehelf, eine Hinweiskarte und ein aktueller Gesetzestext zur Verfügung. Diese umfassende Arbeitsmappe wird in den nächsten Wochen allen NÖ Krankenhäusern und NÖ Pensionisten- und Pflegeheimen zugeschickt. Ziel ist es, die neue Patientenverfügung zu einem „angreifbaren und handhabbaren Instrument“ für alle Bürger zu machen.

Das neue Patientenverfügungsgesetz ist seit 1. Juni 2006 in Kraft. Es regelt erstmalig, rechtlich eindeutig und transparent die Voraussetzungen für die Erstellung einer Patientenverfügung. Diese Vorausverfügung bezieht sich auf die Behandlung während des Sterbens und auf die Situation, dass der Verfasser der Patientenverfügung auf Grund seiner Gesundheitssituation dann nicht mehr in der Lage ist, wirksame Behandlungsanweisungen zu geben.

Das neue Gesetz über Patientenverfügungen ist ein zusätzliches Instrument zur Stärkung der Patientenrechte. Der wichtigste Teil dieser Arbeit fällt dabei der Patientenvertretung zu, deren Aufgabe es immer schon war, den Patientenrechten den Sprung von der Theorie zur Praxis zu ermöglichen.

Nähere Informationen: NÖ Patientenanwaltschaft, Telefon 02742/9005-15575, www.patientenanwalt.com.


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