30.08.2006 | 12:28

Kranzl: Seit 1997 wurden in NÖ 1.380 Lehrer-Planposten gestrichen

Schülerbeihilfe-Richtlinie muss umgehend novelliert werden

„Ein neues Schuljahr beginnt“ - das war der Titel und der Inhalt einer Pressekonferenz im St. Pöltner Landhaus, die Landesrätin Christa Kranzl und SP-Klubobmann Landtagsabgeordneter Hannes Weninger heute gaben.

Im Schuljahr 2006/2007 hat Niederösterreich 1.028 Pflichtschulen, um drei weniger als im Vorjahr. 6.175 Schulklassen sind gezählt worden, um 133 weniger als im Vorjahr. 124.182 SchülerInnen werden die Pflichtschulen besuchen, um 2.847 weniger als im Vorjahr. 11.412 LehrerInnen auf Planposten bemühen sich um den Nachwuchs, um 198 weniger als im Vorjahr. Erfreulich sei immerhin, so Kranzl, dass gegenüber dem Vorjahr die Anzahl der SchulanfängerInnen um 47 gestiegen sei. Bei den Zahlen würden aber - „immer wieder“ - die 21 nicht konfessionellen Privatschulen mit 704 SchülerInnen unberücksichtigt bleiben.

„Dass allein in Niederösterreich zwischen 1997 und heute 129 Pflichtschulen geschlossen, 569 Klassen zusammengelegt und 1.380 Lehrer-Planposten gestrichen wurden, ist mir völlig unverständlich“, sagte Kranzl. Hier sei vom Bildungsministerium auf dem Rücken der SchülerInnen, der PädagogInnen sowie der Gemeinden als Schulerhalter gespart worden. Auch liege ihr eine Liste vor, welche die Versetzung von 23 LehrerInnen außerhalb der jeweiligen Bildungsregion vorsehe. So solle z. B. ein Lehrer aus Gmünd nach Leopoldsdorf im Bezirk Gänserndorf pendeln, was zwei Stunden Anfahrtszeit mit dem Auto mit sich bringe. Kranzl: „Diese Zwangsversetzungen sind einfach unzumutbar, zumal viele LehrerInnen eine Familie gegründet und ein Haus gebaut haben.“

Die bestehende Richtlinie für die Gewährung einer Schülerbeihilfe sei vom Land Niederösterreich umgehend zu novellieren, forderte Kranzl weiter. Die derzeitige Richtlinie sei 30 Jahre alt und entspreche nicht mehr den heutigen Gegebenheiten. Kranzl schlägt gestaffelte Schülerbeihilfen von 70 bis 150 Euro für alle SchülerInnen im Pflichtschulalter unabhängig vom jeweiligen Schultyp vor. Bei einer Unterbringung in einem Heim betrage die Förderungshöhe 300 Euro. Voraussetzung sei aber, so Kranzl, dass das monatliche Nettoeinkommen 1.200 Euro und zusätzlich 150 Euro für jedes weitere unterhaltspflichtige Kind nicht übersteigen dürfe. Der gute Schulerfolg in der derzeitigen Richtlinie müsse wegfallen. Das koste zwar mehr Geld, aber „Schule kostet Geld. Eine Unterstützung einkommensschwacher Familien gerade zu Schulbeginn erscheint mir mehr als gerechtfertigt.“


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