13.11.2006 | 11:45

Abschaffung der außerberuflichen Immunität

Für VP-Klubobmann Schneeberger ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Bürgern und Abgeordneten

Mit der Abschaffung der außerberuflichen Immunität für Abgeordnete in Niederösterreich wird es nun ernst: Ein entsprechender Antrag wird demnächst eingebracht, der in weiterer Folge im zuständigen Ausschuss (Rechts- und Verfassungsausschuss) behandelt und schließlich am 14. Dezember in der Sitzung des NÖ Landtages diskutiert werden soll, wie VP-Klubobmann Mag. Klaus Schneeberger heute in einer Pressekonferenz informierte.

Ziel dieses „Selbstbindungsbeschlusses des Landtages“ ist die Gleichstellung von Bürgern und Abgeordneten außerhalb des Landesparlaments, ohne jedoch die Rechte der Abgeordneten einzuschränken, hielt Schneeberger fest. Der Präsident des Landtages wird ermächtigt, falls ein Gericht den Antrag auf Aufhebung gestellt hat, zu entscheiden, ob die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben wird. Gleichzeitig kann der Abgeordnete sagen, er möchte in den Ausschuss, der dann über die Aufhebung der Immunität befindet.

Der VP-Klubobmann sieht darin weder „einen Anschlag auf die Demokratie“ noch auf das „freie Mandat“. Vielmehr soll damit „einem Krieg der Worte“ sowie Beleidigungen außerhalb des Parlaments entgegengewirkt werden.

Für „Entgleisungen“ im Landtag gilt nach wie vor die berufliche Immunität des Abgeordneten. Der Präsident des Landtages ist jedoch ermächtigt, Disziplinarmaßnahmen (Ordungsruf bis hin zum Wortentzug) für den einzelnen Mandatar zu veranlassen.

Laut Schneeberger wird auch die Energie- und Wasserversorgung weiterhin mehrheitlich in Landeshand bleiben. Das werde durch eine 51-prozentige Mehrheit an der EVN gewährleistet. Andere Behauptungen seien schlicht und einfach falsch.

In der Sitzung der NÖ Landtages am kommenden Donnerstag, 16. November, wird auch das NÖ Landes-Bedienstetengesetz geändert werden. Damit soll eine absolute Gleichstellung der Mitarbeiter in den vom Land übernommenen Spitälern mit allen anderen Landesbediensteten gewährleistet werden, vor allem im Hinblick auf die Übernahme der Spitäler Stockerau und Korneuburg. Diese Gesetzesänderung sei auch als ein Signal an die Spitäler in Klosterneuburg, Neunkirchen und Wiener Neustadt zu verstehen.

Weitere Tagesordnungspunkte in der kommenden Landtagssitzung sind u. a. die 15a B-VG-Vereinbarung zwischen den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und zum Betrieb eines Biosphärenpark Wienerwald, der Bericht der Volksanwaltschaft und der NÖ Energiebericht 2005.


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