09.11.2006 | 10:56

Plank zu Hochwasserschutzmaßnahmen

Schutz des Menschen vor dem Wasser hat oberste Priorität

Seit 1997 wurden in Niederösterreich durch Hochwässer Schäden in der Höhe von insgesamt rund 940 Millionen Euro verursacht. Die Katastrophen der Jahre 2002 und 2006 haben gezeigt, dass auf Grund des Alters von Schutzanlagen ein entsprechendes Risiko besteht. „Unser erklärtes Ziel ist es, neben der Errichtung neuer Hochwasserschutzanlagen, der Schaffung von Retentionsräumen und anderen ökologischen Maßnahmen zum Hochwasserschutz auch bestehende Hochwasserschutzanlagen rasch zu sanieren und zu verbessern“, meint der für den Katastrophenschutz zuständige Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank. Bei derartigen Sanierungen sei in der Regel kein wesentlicher Eingriff in den Naturhaushalt zu erwarten. Für solche Projekte beabsichtige man daher eine Verfahrensvereinfachung.

Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass Sanierungsmaßnahmen sowie Anpassungen an den Stand der Technik genauso wie Neuerrichtungen von Hochwasserschutzanlagen nach dem NÖ Naturschutzgesetz 2000 grundsätzlich bewilligungspflichtig sind. Nun ist geplant, dass künftig Sanierungen und Anpassungen an den Stand der Technik von Hochwasserschutzmaßnahmen, soweit damit keine Neutrassierungen von Dämmen verbunden sind, vom Anwendungsbereich des Gesetzes zur Gänze ausgenommen werden sollen.

„Wir wollen einen derartigen Antrag in der kommenden Landtagssitzung einbringen. Durch den Entfall des Naturschutzverfahrens bzw. die Anwendung eines Anzeigeverfahrens im Falle von notwendigen Sanierungen und Anpassungen an den Stand der Technik könnte eine Beschleunigung derartiger Projekte erzielt werden. Insgesamt gesehen könnten wir damit die notwendigen Arbeiten zum Schutz der Bevölkerung zügiger als bisher umsetzen“, informiert Plank.

Weitere Infos: Büro LR Plank, Telefon 02742/9005-1270, e-mail christian.milota@noel.gv.at.


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