04.07.2006 | 14:17

Regierung beschloss neue Kehrperiodenverordnung

Plank: Kosteneinsparungen und unterschiedliche Reinigungsintervalle

Die NÖ Landesregierung hat heute in ihrer Sitzung u. a. auch die Neufassung der Kehrperiodenverordnung beschlossen. Damit kommt es ab 1. Jänner 2007 zu einer Flexibilisierung der Überprüfungs- bzw. Reinigungsintervalle in Bezug auf den Nutzungszeitraum, das heißt die individuellen Heizgewohnheiten werden stärker berücksichtigt. Damit verbunden sind auch Kosteneinsparungen bei umweltfreundlicheren Heizungen.

„Die Einsparungen machen je nach Heizungsart zwischen 8 und 30 Prozent pro Haushalt aus. Es sind nun unterschiedliche Reinigungsintervalle von Alt- und Neuanlagen sowie nach Art des Brennstoffes und Art der Feuerstätte und des Benützungszeitraumes festgeschrieben“, betont dazu Plank. Insgesamt führt der neue Vorschlag in vielen Bereichen, vor allem bei Einfamilienhäusern und in der Landwirtschaft, zu Reduktionen bei den Kehrterminen und somit zu Kosteneinsparungen. Weiters ist auch ein Anreiz gegeben, auf moderne, umweltfreundliche Heizsysteme wie etwa Biomasse- oder Pelletsheizungen umzusteigen.

Mit der neuen Verordnung kommt es zu keiner Änderung der Tarife. Die Reduzierung der Intervalle betrifft vor allem Anlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, Pelletsanlagen (von sechs Terminen auf drei), Zusatzfeuerstätten, Sommerhäuser und nur fallweise genutzte Feuerstätten wie z. B. Kamine.

Die neue Verordnung wird auch von der Landesinnung der NÖ Rauchfangkehrer begrüßt. „In enger Zusammenarbeit und Kooperation mit den Fachabteilungen des Landes Niederösterreich, der Landesregierung und der AKNÖ ist es uns gelungen, eine richtung- und zukunftsweisende Kehrperiodenverordnung auszuarbeiten. Oberstes Gebot war, die Verordnung an die heutigen Standards und Anforderungen anzupassen“, so Landesinnungsmeister Ing. Josef Kram.

Weitere Informationen: Büro LR Plank, Telefon 02742/9005-12701, e-mail christian.milota@noel.gv.at.


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