04.05.2006 | 10:47

Neue Informationen auf der Homepage der NÖ Patientenanwaltschaft

Wachkoma und Aufklärungspflicht als Schwerpunkte

Die Auswirkungen einer Patientenverfügung bei Wachkoma und die Grenzen der Aufklärungspflicht der Ärzte sind im Mai die neuen Schwerpunkte auf der Homepage der NÖ Patientenanwaltschaft www.patientenanwalt.com.

DDr. Matthias Beck vom Institut für Ethik und Recht der Universität Wien geht in seinem Artikel auf den Entwurf des neuen Patientenverfügungsgesetzes im Zusammenhang mit Wachkomapatienten ein. Wachkomapatienten befinden sich in einem tiefen komatösen Zustand und sind daher nicht weckbar, haben aber die Augen geöffnet. Dieser Zustand wird auch als apallisches Syndrom bezeichnet. Dabei befindet sich der Patient nicht in einem Sterbeprozess, kann sich auf Grund seiner Erkrankung aber nicht selbst ernähren. In einem solchen Fall kann in Österreich, auch nach dem neuen Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung, die Ernährung nicht eingestellt werden, da dies passive Sterbehilfe wäre.

Dr. Karin Prutsch, Lektorin an der Donau-Universität Krems, wirft in ihrem Beitrag einen Blick auf die Aufklärungspflicht der Ärzte. Dabei wird aufgezeigt, dass nicht nur dem Arzt, sondern auch den Patienten Pflichten zukommen und bei fehlender Kooperationsbereitschaft des Patienten unter Umständen keine Haftung des Arztes für Schäden eintritt. Zudem besteht keine Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes über Umstände, die allgemein bekannt sind, wie zum Beispiel, dass es bei jeder Operation zu einem Blutaustritt oder einer Operationsnarbe kommt.

Unter dem Link „Wissenswertes & Tätigkeitsberichte“ werden die Bücher „Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz“ von Dr. Lukas Stärker sowie „Praxiswissen Gesundheitsberufe“ von Andrea Schwarz präsentiert. In den Publikationen geht es vor allem um arbeits- und sozialrechtliche Fragen sowie um Berufsbilder im Gesundheitswesen.

Darüber hinaus gibt es auf der Homepage aktuelle Informationen über Aktivitäten und Ereignisse in der NÖ Patientenanwaltschaft sowie Fachbeiträge verschiedenster Experten. Abgerundet wird das Angebot durch Veranstaltungshinweise der Patientenanwaltschaft, Literaturtipps und wichtige Links.

Nähere Informationen: NÖ Patientenanwaltschaft, Telefon 02742/9005-15575, www.patientenanwalt.com.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung