07.04.2006 | 12:53

Soforthilfe für Hochwasseropfer aus Sozialhilfetopf

Kranzl: Unbürokratische Geldleistungen für Betroffene

Rasche und unbürokratische Hilfe für Betroffene des Hochwassers entlang der March gibt es auch aus dem Sozialhilfetopf des Landes. Landesrätin Christa Kranzl informierte in einem Schreiben die drei Bezirkshauptmannschaften Gänserndorf, Mistelbach und Bruck an der Leitha, dass die betroffenen Gemeinden an Hochwasseropfer sofort und unbürokratisch Geldleistungen auszahlen können.

„Bei der Voraussetzung der ‚Hilfsbedürftigkeit’ nach dem Sozialhilfegesetz ist ein weiterer Spielraum möglich, was bedeutet, die Einkommensgrenzen können großzügiger ausgelegt werden“, erläuterte Kranzl. „Die Unterstützungen sind ohne direkte Gemeindebeteiligung zu verrechnen und werden zur Gänze durch das Land Niederösterreich getragen. Ebenso wird bei einer Unterbringung von Betroffenen in einer Sozialhilfeeinrichtung selbstverständlich auf Kostenersatzleistungen verzichtet.“

In Belangen der Trinkwasserversorgung unter Verantwortung der Lebensmittelsicherheit betonte die Landesrätin, dass alle Vorsichtsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung mit reinem und gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser veranlasst wurden. Kranzl: „Die Trinkwasserbrunnen stehen unter Kontrolle der Lebensmittelaufsicht, Maßnahmen zur Vermeidung von Keimbefall wurden veranlasst.“


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