28.03.2006 | 09:51

Schutz vor Zeckenbiss

Impfkampagne des NÖ Gesundheitsdienstes

2005 wurden in ganz Österreich 100 FSME-Erkrankungen festgestellt; es gab auch drei Todesfälle. Diese Infektionskrankheit der Gehirnhaut und des Gehirns, durch Zeckenbiss hervorgerufen, ist sehr gefährlich und verläuft zumeist in zwei Schüben. Die erste Phase beginnt etwa sieben Tage nach einem infektiösen Zeckenbefall in der Art einer Grippe. Nach dem Abfiebern kann es damit sein Bewenden haben. Es ist aber auch möglich, dass der Erkrankte anschließend einige Tage fast beschwerdefrei ist und dann mit hohem Fieber und den Anzeichen einer Gehirnhautentzündung die zweite Phase einsetzt. Die Genesung erfolgt sehr langsam. Tritt eine Lähmung auf, ist dauernde Invalidität zu befürchten.

Der einzige Schutz gegen diese gefährliche Krankheit ist die Schutzimpfung gegen FSME. Zur Erreichung einer soliden Grundimmunisierung sind drei Teilimpfungen notwendig. Nach der ersten Teilimpfung hat die zweite nach einem Monat und die dritte nach neun bis zwölf Monaten zu erfolgen. Die erste Auffrischungsimpfung ist nach drei Jahren erforderlich. Wegen neuer Erkenntnisse empfiehlt der Oberste Sanitätsrat, alle weiteren Auffrischungsimpfungen im Fünf-Jahres-Intervall durchzuführen, um den Schutz aufrecht zu erhalten. Dies gilt aber nur bis zum 60. Lebensjahr. Bei älteren Menschen sind Impfungen weiterhin alle drei Jahre aufzufrischen.

Der Gesundheitsdienst des Landes Niederösterreich setzt die Impfkampagne gegen die Zeckenbisskrankheit auch heuer fort: Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr beträgt der Preis pro Teilimpfung 22 Euro, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 18 Euro.

Gesetzlich Krankenversicherte oder als Angehörige Anspruchsberechtigte sowie alle, denen die Impfkosten nicht vom zuständigen Unfallversicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherung der Bauern) ersetzt werden, erhalten vom Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss von 3,63 bis 7,27 Euro pro Impfung. Der Kostenzuschuss kann auf Grund der Bestätigungen im Anschluss an jede Teilimpfung beim Krankenversicherungsträger beantragt werden.

Wer sich bei dieser Aktion impfen lassen will, kann ab sofort zu der für den Wohnort zuständigen Bezirkshauptmannschaft, Abteilung für Gesundheitswesen, oder zum Gesundheitsamt der jeweiligen Stadt mit eigenem Statut kommen. Die Impftermine sind bei diesen Abteilungen erhältlich.

Weitere Informationen: Dr. Robert Kellner, Telefon 02742/9005-12901.


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