16.03.2006 | 15:08

Neues Institut zur Überwachung der Qualität im Gesundheitswesen

ARGE der Patientenanwälte mit Gesetzesentwurf zufrieden

Vor kurzem hat das Gesundheitsministerium einen Entwurf in Begutachtung geschickt, mit dem der Fonds „Gesundes Österreich“ und das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen zusammengelegt werden sollen. Die Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte zeigt sich mit diesem Entwurf zufrieden.

Im Konkreten soll es demnach ab Anfang 2007 ein Forschungs- und Planungszentrum für das Österreichische Gesundheitswesen und ein „Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen“ geben. Als Dachgesellschaft soll dabei die „Gesundheit Österreich GmbH“ fungieren. Sie soll Informationsgrundlagen für die Entscheidungsträger sowie Methoden und Instrumente für Planungs-, Steuerungs- und Evaluierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen erarbeiten. Weiters soll die Gesellschaft Initiativen zur Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung planen und ein Qualitätssystem entwickeln, in dem die PatientInnen ebenso im Mittelpunkt stehen wie Transparenz, Effektivität und Effizienz. Auch die Umsetzung und regelmäßige Überprüfung obliegt der „Gesundheit Österreich GmbH“ bzw. dem „Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen“.

„Es ist wichtig, dass dieser längst überfällige Schritt nun tatsächlich gesetzt wird. Die gesamte Qualitätsstrategie im Gesundheitswesen braucht eine Struktur. Erst damit können die Möglichkeiten des Gesundheitsqualitätsgesetzes voll ausgeschöpft werden. Dazu zählen etwa Clearing Verfahren für Leitlinien, regelmäßige Qualitätsberichte sowie Anreiz- und Fördermechanismen für erstklassige Patientenbetreuung“, meint der Sprecher der ARGE der Patientenanwälte, Dr. Gerald Bachinger.

Positiv bewertet Bachinger auch die Tatsache, dass das „Institut für Qualität im Gesundheitswesen“ als eigenständige öffentliche Einrichtung geführt werden soll. Damit werde eine ganzheitliche Sichtweise der Qualität über alle mit PatientInnen arbeitenden Berufsgruppen des Gesundheitswesens ermöglicht.

Nähere Informationen: ARGE der Patientenanwälte, Dr. Gerald Bachinger, Telefon 02742/9005-15575.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung