07.03.2006 | 15:39

Zur Causa „Kleines Glückspiel“

Laut Kranzl besteht Verdacht auf Gesetzesverstoß

Landesrätin Christa Kranzl informierte heute im Landhaus in St. Pölten über die neuesten Entwicklungen rund um das „Kleine Glückspiel“. Bei jenen 33 Spielautomaten, die im Oktober 2005 in Wiener Neustadt beschlagnahmt worden waren, bestehe der Verdacht auf Verstoß gegen das Glücksspielmonopolgesetz.

Am 3. März habe die Landesrätin eine neuerliche Überprüfung dieser beschlagnahmten Geräte angeordnet. „Wir wollten uns überzeugen, ob es sich tatsächlich um Spielautomaten, wie in der Genehmigung beschrieben, nach dem Veranstaltungsgesetz handelt, oder um solche, die der Genehmigung durch das NÖ Spielautomatengesetz und gar nach dem Glückspielmonopolgesetz des Bundes bedürfen“, sagte Kranzl. Denn nach den vorliegenden technischen Beschreibungen habe man davon ausgehen können, dass diese Spielgeräte als „Automaten im Sinne des Glückspielgesetzes des Bundes“ zu bewerten seien. Wenn nämlich bestimmte Einrichtungen vor den Spielgeräten vorgeschaltet werden, wäre es möglich, dass die vorgeschriebenen Einsatzgrenzen bei weitem überschritten werden.

Am 6. März erfolgte ein neuerlicher Lokalaugenschein. „Man hat aber die Stromzufuhr abgeschaltet“, auch war kein Geschäftsführer anwesend, obwohl wegen der erteilten Genehmigung einer dort gewesen sein müsste, meinte Kranzl. Der Vertreter des Finanzministeriums habe aber wegen der vorliegenden technischen Beschreibungen erkannt, dass „eine Anzeige wegen des Verdachts einer Übertretung des Glückspielgesetzes des Bundes unumgänglich“ sei; diese Anzeige sei auch bereits am gleichen Tag eingebracht worden. Jetzt habe die Bundespolizeidirektion wegen des in der Anzeige verstärkt geäußerten Verdachts die Beschlagnahme der Geräte nach dem Glückspielgesetz des Bundes anzuordnen. Sollte sich nämlich bei einem Test der Geräte der Verdacht bestätigen, dass unter Umständen eine Umgehung des Glückspielgesetzes des Bundes möglich sei, hätte sie die Verpflichtung, die erteilte Genehmigung nach dem Veranstaltungsgesetz zurückzunehmen. Kranzl abschließend: „Die Politik muss den Mut haben, Nein zu sagen“. Eine Umfrage hätte zudem ergeben, so Kranzl, das drei Viertel der niederösterreichischen Bevölkerung Glückspielautomaten grundsätzlich ablehnen.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung