17.02.2006 | 09:50

NÖ Patientenanwalt begrüßt Vorrang für Apotheken

Bachinger lehnt „Schwarzmalerei“ der Ärztekammer ab

„Die derzeitigen Befürchtungen der Ärztekammer und einzelner Ärzte mit Hausapotheken sind unverständlich und unbegründet.“ Mit diesen Worten schaltet sich der NÖ Patientenanwalt Gerald Bachinger in die Diskussion um die Medikamentenversorgung in ländlichen Gebieten ein. Ende Dezember hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Teile des Apothekengesetzes aufgehoben. Die Richter sehen in der vorgeschriebenen Bedarfserhebung vor Konzessionierung einer neuen Apotheke einen Verstoß gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung.

Der VfGH habe hier im Sinne der Patienten entschieden, nämlich, dass öffentliche Apotheken Vorrang vor ärztlichen Hausapotheken genießen sollen, so Bachinger. „Ganz im Gegenteil zur Argumentation der Ärztekammer bietet dieses Urteil die Chance, die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auch in entlegenen Regionen wesentlich zu verbessern.“ Nur dort, wo eine öffentliche Apotheke nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, soll eine ärztliche Hausapotheke betrieben werden dürfen, um etwaige Versorgungslücken zu schließen.

An den Gesetzgeber richtet Bachinger die Forderung, die Bedürfnisse der Patienten und die damit verbundenen Vorteile der Apotheken bei der Reparatur des Apothekengesetzes besser als bisher zu berücksichtigen. „Unbestreitbar ist, dass Apotheken ein größeres Warenlager, selbst hergestellte Arzneien, längere Öffnungszeiten, Bereitschaftsdienste und fachlich kompetente Beratung anbieten können. Unsicherheitsfaktoren wie Urlaubssperren oder Krankenstände, wie sie bei Hausapotheken immer wieder vorkommen, fallen weg.“

Für den NÖ Patientenanwalt profitiert vom Vorrang für Apotheken auch die medizinische Qualität. „Damit gilt statt des ‚Zwei-Augen-’ das ‚Vier-Augen-Prinzip’, die Verschreibung wird also sicherer.“ Außerdem lägen Verordnung und Ausgabe des jeweiligen Medikamentes nicht mehr nur in einer Hand, was negativen Entwicklungen – Stichwort Naturalrabatte – einen Riegel vorschiebe. Allerdings müsse im Gegenzug von den Apotheken das kostenlose Zustellservice für gebrechliche Patienten ausgebaut werden, so Bachinger.

NÖ Patientenanwalt Gerald Bachinger, Telefon 02742/9005-15575.


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