02.02.2006 | 09:52

Unabhängiger Verwaltungssenat im Land NÖ

15 Jahre Rechtsschutz im Sinne der Bürger

Vor fünfzehn Jahren, im Jahr 1991, hat auf Grund von gesetzlichen Regelungen der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) im Land Niederösterreich seine Tätigkeit aufgenommen. Sein Auftrag ist die Sicherung der Gesetzmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung gemeinsam mit dem Verwaltungsgerichtshof. Dies ist in der Bundesverfassung festgelegt.

Zur Erfüllung dieses Auftrages hat er die Aufgabe der Berufungsbehörde in Verwaltungsstrafsachen und in Verwaltungsangelegenheiten (z. B. Entzug der Güterbeförderungskonzession, Entzug der Lenkberechtigung, Anlagenverfahren, Verfahren zur Genehmigung von Apotheken, Ausweisung von EU-Bürgern, Schweizern und begünstigten Drittstaatsangehörigen, u. a.).

Darüber hinaus entscheidet er über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch Maßnahmen unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein (sogenannte faktische Amtshandlungen), sowie über Beschwerden gegen die Verhängung von Schubhaft oder gegen das Verhalten von Sicherheitsorganen. Schließlich entscheidet er über Anträge auf Nachprüfung im Vergabewesen auf Grund des NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetzes.

Der Arbeitsanfall und die Zahl der Erledigungen stiegen von einigen hundert Akten im Jahr 1991 auf ca. 4.500 im Jahr 2005. Insgesamt wurden seit Bestehen des UVS im Land Niederösterreich mehr als 53.400 Akten erledigt (Stichtag 31. Dezember 2005). Zudem ist die Zahl der Verhandlungen auf jährlich rund 2.000 angestiegen.

Die Aufnahme der Tätigkeit erfolgte im Jahr 1991 bereits in der Landeshauptstadt St. Pölten. Aus bescheidenen Anfängen wurde im Lauf der Zeit die heutige Struktur aufgebaut, die aus einem Sitz in St. Pölten und den drei Außenstellen in Wiener Neustadt, Mistelbach und Zwettl besteht. Der Personalstand des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich beträgt derzeit knapp 60 Bedienstete.

Boden: „Insgesamt kann mit Genugtuung festgestellt werden, dass sich die dezentrale Struktur im Interesse der Bürgernähe sehr bewährt hat und dass der UVS bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Sinne des Rechtsschutzes und der Bürgernähe überdies gute Arbeit geleistet hat. Die Dienstleistung am Bürger wird in diesem Geiste weitergeführt, zusätzlich laufend den Erfordernissen angepasst und nach Möglichkeit – etwa durch den vermehrten Einsatz moderner Technologien – ständig verbessert.“

Seit Jahren wird auch ein wichtiger Beitrag zur Ausbildung von Juristen, die neu in den Landesdienst eintreten, geleistet. Im Zuge dieser Schulungen erhalten die jungen Landesbediensteten allgemeine Informationen über einzelne Fachgebiete, Verhandlungspraxis und Anleitungen bei der Erstellung von Bescheidkonzepten.

Nähere Informationen: www.noe.gv.at/service/lad/lad1/adressen/uvs.htm.


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