07.12.2005 | 10:32

Patientenanwalt Bachinger zum Thema Qualitätssicherung

Vernunft dürfte in Ärztekammer siegen

„Die Vernunft dürfte siegen“, freut sich der Sprecher der Patientenanwälte, Dr. Gerald Bachinger, über den jüngsten Sinneswandel bei Ärztekammer-Vertretern in Sachen Qualitätssicherung. Wie berichtet, hatten sich die Patientenanwälte in einer gemeinsamen Resolution für mehr Qualität in der Gesundheitsversorgung stark gemacht und den bisherigen Verordnungsentwurf der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK) als unzureichend beurteilt.

„Es scheint, dass die zwei zentralen Forderungen der österreichischen Patientenanwälte nun endlich umgesetzt werden“, so Bachinger. Die bisher von der Vollversammlung der ÖAK beschlossenen Verordnungsentwürfe enthielten weder die Orientierung an Behandlungsleitlinien und evidenzbasierter Medizin noch eine verpflichtende Fortbildung. „Dank des Einsatzes und der Voraussicht von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat wurden diese ungenügenden und auch aus internationaler Sicht unzureichenden Qualitätskriterien nicht genehmigt“, so Bachinger.

„Ich hoffe, dass der Umdenkprozess in der Ärztekammer nun bei allen Verantwortlichen einsetzt und Leitlinien, EbM und verpflichtende Fortbildung nicht als Bedrohung, sondern als Unterstützung einer qualitätvollen ärztlichen Tätigkeit betrachtet werden“, sagt Bachinger. „Als Sprecher der Patientenanwälte appelliere ich dabei besonders an ÖAK-Präsident Reiner Brettenthaler, im Interesse der Patienten bei der nächsten Vollversammlung diese wichtigen Qualitätsmerkmale für unser künftiges Gesundheitssystem in die Verordnung aufzunehmen.“

Weitere Informationen: Gerald Bachinger, Telefon 02742/9005-15575.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung